Fliesen, Friedrichstraße 55 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 137-22 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen, Friedrichstraße 55
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind Teil der Modernisierung der Bestandsgebäude auf dem Schulgrundstück an der Stadtteilschule am Hafen in
Hamburg Sankt Pauli. Diese umfassen die Modernisierung eines 3-geschossigen
Klassenhauses inkl. Kellergeschoss, eines erdgeschossigen Pavilions, sowie
zweier Baugeicher Y-Klassenhäuser aus den 1970er Jahren. Letztere Erhalten
einen zusätzlichen 2. baulichen Rettungsweg.
Maßnahmen:
Alle Gebäude erhalten eine vollständige Oberflächensanierung der Fassaden -
und Innenraumflächen.
Die Technische Gebäudeausrüstung wird modernisiert.
Haus 01: Das ehemalige Lehrerzimmer wird zu einem Lernzentrum für Schüler
umstrukturiert, Die WC-Anlage in EG und 1.OG werden im Zuge dessen
umgebaut/erneuert; Die Naturwissenschaftlichen Fachräume werden modernisiert.
Friedrichstraße 55, 20359 Hamburg
• Wand- und Bodenfliesen in WC-Räumen (ca. 150 m²)
• Sanierung einzelner Fliesenboden- und Wandbeläge (ca.100 m²)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen, Friedrichstraße 55
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind keine Angebote eingegangen.
Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr.1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]