Call-Center Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Call-Center Dienstleistungen
Erbringung von Call-Center Dienstleistungen
Hamburg Messe und Congress GmbH Messeplatz 1 20357 Hamburg
- Betreuung von Rufnummern und E-Mail Postfächern und HelpDesk (webtool).
- Alle Leistungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
- Betreuungszeit: Montag - Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
- Bereitschaftsdienste an Wochenenden: Für Aufbau- oder Veranstaltungswochenenden werden entsprechend zeitiger und vorheriger Beauftragung und Vereinbarung (in der Regel 07:00 bis 20:00 Uhr) Bereitschaftsdienste (Telefonie) vorgehalten. Abweichende Zeiten werden rechtzeitig angekündigt.
- Erstellung von Statistiken und Reports
- E-Mails Software: MS Outlook
- Die Reaktionszeit für die Bearbeitung von E-Mails darf nicht länger als 24 Stunden dauern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBVYYYE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.