Grundinstandsetzung und Erweiterung Gipsformerei (SPK) - Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 2-5, Handlungsbereich A-E - VgV-03-334-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-03-334-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung und Erweiterung Gipsformerei (SPK) - Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 2-5, Handlungsbereich A-E - VgV-03-334-22
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Sophie-Charlotten-Straße 17-18, 14059 Berlin-Charlottenburg
1. Angaben zur Baumaßnahme
1.1. Allgemeine Beschreibung:
Die Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin befindet sich in der Sophie-Charlotten-Straße 17-18 in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft ist im Eigentum der SPK.
Auf dem 4.771 m² großen Grundstück befinden sich ein Bestandsgebäude, das 1889 - 1891 nach Plänen des Königlichen Landbauinspektors Johannes Merzenich für die Zwecke der Gipsformerei errichtet wurde und eine zweigeschossige Modellhalle aus den 1960er Jahren.
Bestandsgebäude:
Das fünfgeschossige Hauptgebäude (einschl. UG) besteht aus einem Vorderhaus und zwei Seitenflügeln. In dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude haben im Verlauf der Geschichte verschiedene Um- und Einbauten ihre Spuren hinterlassen. Die historische Nutzung und Bauweise des Hauses kollidiert an vielen Stellen mit heutigen Anforderungen des Brand- und Arbeitsschutzes, der Nachhaltigkeit und des barrierefreien Bauens. Einige Bauteile sind feuchtigkeits- und schadstoffbelastet. Die Haustechni...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundinstandsetzung und Erweiterung Gipsformerei (SPK) - Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 2-5, Handlungsbereich A-E - VgV-03-334-22
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärung...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de