Modernisierung und Umgestaltung zur Zukunftssicherung des Kulturzentrums Rieckhof in Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 048-21 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Umgestaltung zur Zukunftssicherung des Kulturzentrums Rieckhof in Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau.
Die Modernisierung des Bürgerhauses in der Rieckhofstraße 12 in Hamburg-Harburg erfolgt in zwei Planungs- und Realisierungsschritten:
1. energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle durch Erneuerung der Fenster und der Glasfassade
2. Modernisierung und Neugestaltung des Gebäudes, insbesondere des Veranstaltungsaals
Der Schritt 1 befindet sich bereits in der Planung und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Für den Schritt 2 wird dieses VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Modernisierung und Neugestaltung des Gebäudes wird durch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) gefördert.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Bestand:
Das Bürgerhaus „Kulturzentrum Rieckhof“ ist 1984 im Zentrum der wiederaufgebauten Harburger Innenstadt eröffnet worden. Damit liegt es zentral in der Harburger Innenstadt in der Seevepassage, welche das Südostentrée zur City stellt und eine wichtige Verbindung zwischen Bahnhof, Phoenix-Center und Fußgängerzone darstellt. Sie funktioniert als offene Einkaufspassage, die durch eine Nutzungsmischung geprägt ist, die neben Einzelhandel auch Wohnnutzungen und soziale Infrastruktur aufweist. Prägend ist weiterhin der Gloriatunnel, der für die fußläufige Anbindung an die Lüneburger Straße eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Immobilie verfügt als Veranstaltungsstätte u. a. über einen Veranstaltungssaal, über 6 Gruppenräume und eine Gastronomie mit Außenfläche im Hinterhof.
Es werden verschiedene (kulturelle) Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen angeboten, darunter Konzerte, Theater, Comedy, Kabarett und Flohmärkte. Es wird Raum geboten für Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften, Spielegruppen und Seniorenangebote.
Das breite und vielfältige Angebot leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Harburger Innenstadt. Durch Veranstaltungen, Kurse, Projekte und offene Angebote werden breite Bevölkerungsschichten angesprochen und es werden vielfältige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe geschaffen.
Der Rieckhof wird stets weiterentwickelt und soll zu einem Bürgerhaus werden, das allen Menschen bekannt ist und offen steht. Das Bürgerhaus soll ein wichtiger Motor der Stadtteilentwicklung in zentraler Lage sein, ein zentraler offener und niedrigschwelliger Begegnungsort, an dem Menschen selbstwirksam zusammenkommen und Themen bewegen. Das Bürgerhaus soll den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen und ihnen Raum und Ressourcen bieten das Zusammenleben in Vielfalt in Harburg aktiv zu gestalten.
Mehr als 35 Jahre nach Fertigstellung entspricht die Gebäudehülle, die Raumstruktur, der Innenausbau, die technische Gebäudeausrüstung sowie die Ausstattung nicht mehr den heutigen und zukünftigen Standards und Anforderungen. Die aktuelle Erschließungssituation ist nicht klar und sollte den Anforderungen an Identität und Sichtbarkeit angepasst werden.
Das Gebäude steht seit Juni 2021 unter Denkmalschutz (Eintragung in die Denkmalliste und Kartierung vom 02.08.2021).
Projektziele:
Die Modernisierung und Neugestaltung des Bürgerhauses beinhaltet die Aufwertung des Veranstaltungsbereichs inkl. der Sanitäranlagen. Es wird eine deutliche Verbesserung der multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten angestrebt. Es soll ein Ort entstehen, in denen sich Menschen auf gleicher Augenhöhe zeitgemäß und niedrigschwellig begegnen können.
Die Auffindbarkeit des Bürgerhauses und die Identifikation im Stadtteil soll verbessert werden.
Der Veranstaltungsbereich ist derzeit nicht ausreichend barrierefrei und soll entsprechend hergerichtet werden.
Das Kriterium Wirtschaftlichkeit im Betrieb soll bei der Modernisierung ebenfalls bei der Planung berücksichtigt werden.
Die Modernisierung und Neugestaltung des Bürgerhauses muss denkmalverträglich sein, wobei zeitgemäße, funktionale, technische und räumliche Anforderungen benannt und möglichst gut gelöst werden sollen.
Als Teil der Angebotslegung sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen.
Die Baukosten werden auf [Betrag gelöscht] Euro (KG 300, netto) und 597.500 (KG 400, netto) geschätzt.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Überprüfung und Ergänzung von Baubestandsplänen als Besondere Leistung in der Leistungsphase 1 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Aufstellung von 2 zusätzlichen Möblierungsvarianten für den Saal sowie einer Flächenbilanz der Varianten in den LPH 3 und LPH 5 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistung stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Vertreter des Denkmalschutzes und aus dem behördlichen Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Überprüfung und Ergänzung von Baubestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistung stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
96556
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung und Umgestaltung zur Zukunftssicherung des Kulturzentrums Rieckhof in Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]