Lieferung, Montage von Stempelheberanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0577-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage von Stempelheberanlagen
Lieferung, Montage von Stempelheberanlagen
Rummelsburger Landstraße, Berlin
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 4 Stück, Sechs - Säulen - Stempelheberanlagen. Standort ist der Betriebshof Rummelsburger Landstraße, Berlin. Mit dem Einsatz sollen Instandhaltungsmaßnahmen an Bussen durchgeführt werden.
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt. Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert
ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage von Stempelheberanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlenbach
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.