Ausschreibung zur Beschaffung von Vitrinen für das Museum am Rothenbaum in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 20802-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markk-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beschaffung von Vitrinen für das Museum am Rothenbaum in Hamburg
Das Museum am Rothenbaum Kulturen und Künste der Welt (MARKK) beabsichtigt die Vergabe von Vitrinen für Sonderausstellungen.
Museum am Rothenbaum Rothenbaumchaussee 64 20148 Hamburg
Das Museum am Rothenbaum in Hamburg plant die Vergabe von Vitrinen für Sonderausstellungen folgenden Umfangs:
ca. 36 Modul-Glasvitrinen mit Öffnungstür und vierseitiger LED-Magnetbeleuchtung, die untereinander verbunden werden können und mit entsprechender platzsparender Aufbewahrungsverpackung geliefert werden. Ein Teil der Modulvitrinen soll mit Klimaschublade versehen sein. Alle Vitrinen müssen mit Glas-Vitrinenböden bestückbar sein.
ca. 44 Tischvitrinen in zwei Längen und mit Glas-Hydraulikhauben von 20 und 45 cm Höhe mit Metallfüßen unterschiedlicher Höhe, mit unterschiedlich hohen Glashauben.
ca. 24 Tischvitrinen unterschiedlicher Längen/Breiten mit Metallfüßen unterschiedlicher Höhe und mit Glashauben von 65 und 110 cm Höhe, zu öffnen mit Drehtür, mit vierseitiger LED-Magnet-Beleuchtung und Möglichkeit der Ausstattung mit Glaseinlegeböden, abgehängt mittels Kugel- oder Drahtseilklemmhaltern.
Alle Tischvitrinen und Vitrinen mit Metallfüßen müssen mit einer Klimalade versehen sein.
Alle Vitrinen müssen innerhalb 2022 fertiggestellt, geliefert und abgerechnet werden.
Hinweis: Zur Prüfung und Sicherung der geeigneten Materialeigenschaften für den musealen Vitrinenbau wurde das BEMMA Verfahren entwickelt (Anlage als "bemma-untersuchungsverfahren_2018" bezeichnet)
Für den Bau einer auftragsgegenständlichen Vitrine sollten nur Materialien eingesetzt werden die dessen Vorgaben einhalten.
Sollten mehr als 3 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte. Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen,
dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität mit der hier ausgeschriebenen Leistung durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität oder mit einen hohen Grad an Innovation durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).Die 3 geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (je Schadensfall) und mind. [Betrag gelöscht] EUR für allgemeine Vermögensschäden besteht, oder Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrecht erhält. Der Versicherungsschutz muss u. a. auch Tätigkeits- bzw. Obhutsschäden umfassen.
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenz
zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich von Vitrinen in vergleichbarem Umfang.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Beschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen
(Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche
Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Ablauf des Verfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise einzufordern (z. B. steuerliche
Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
(2) Die geeigneten bzw. im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend im zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt über weitere Formulare. Diese werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,
- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebote:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Zuschlagskriterium Preis:
Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem jeweiligen Preisblatt.
- Zuschlagskriterium Leistung:
Für die Vitrinen könnten folgende Kriterien positiv bewertet werden: Materialeigenschaften, Nachhaltige Produktion, Lieferung und Lagerung, Stabilität und Flexibilität.
Die Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden.
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind,
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur
oberflächlich dargelegt werden,
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte,
- Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen,
dass der Bieter die besonderen Herausforderung verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat,
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Die Ausführungen je Konzept sollten 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRVJK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3
S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de