Rahmenvereinbarung Microsoft-Produkte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft-Produkte
Der Auftraggeber plant mit diesem Vergabeverfahren, seinen Bedarf an Software-Produkten der Firma Microsoft zu decken. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner, die Weiterführung der Konditionenverträge, die nahtlose Fortführung der Software Assurance und die zukünftige Bestellung weiterer Produktlizenzen des Lizenzgebers Microsoft.
Weiterhin hat der Auftragnehmer die erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen hinsichtlich einer kontinuierlichen Optimierung der angewandten Lizenzmodelle sowie der Beratung in Bezug auf Zahlungsmodelle und weiterer Leistungen im Rahmen der „Software Assurance“ zu erbringen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der GKV-Spitzenverband ist den Konditionenverträgen über grundsätzliche Rahmenbedingungen zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), beigetreten. Gemäß diesem Rahmenvertrag werden Microsoft Lizenzen über einen Handelspartner („Licensing Solution Partner“ – LSP) beauftragt.
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Die konkrete Bestellung von Microsoft Lizenzen für die IT-Arbeitsplätze des Auftraggebers erfolgt dabei auf der Basis eigenständiger Konditionenverträge („Enterprise-Agreement“, „Server & Cloud Enrollment“ und „Select-Plus-Vertrag“) zwischen Microsoft und dem GKV-Spitzenverband, die auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarung mit dem BMI basieren, sowie auf einer direkten Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem bisherigen Handelspartner.
In der Vergangenheit erfolgten die Bestellungen hierbei zu ca. 95 % aus dem „Enterprise-Agreement“, sowie dem Server und Cloud Enrollment und zu 5 % aus dem „Select-Vertrag“. Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Auftraggeber besteht die einseitige Option, den Vertrag um maximal 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption endet der Rahmenvertrag mit dem Ablauf des 30.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Lizenzerwerb, kontinuierliche Betreuung der Software Assurance und begleitende Beratung sowie weitere Dienstleistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Hinsichtlich des Umsatzes des hier zu vergebenden Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von jeweils 1.000.000,- Euro netto gefordert.
Erklärung über Nutzungsrechte:
Der Bieter legt zweifelsfrei dar, wie (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet ist, dass der GKV-Spitzenverband alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft sowie die weiteren in der Leistungsbeschreibung benannten Leistungen, insbesondere im Rahmen der Software Assurance sowie der Software Verwaltung und der Abrechnung, tatsächlich erhält. Der Bieter legt hierfür Nachweis über folgende Microsoft-Autorisierungen vor:
Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP/ESA) • Microsoft Enterprise Agreement (direct) & Microsoft Enterprise Agreements (indirect) • Microsoft Enterprise Subscription Agreement • Microsoft Select Agreement und Microsoft Select Plus Agreement • Microsoft Enrollment for Education Solutions • Microsoft Products and Services Agreement (MPSA) • Microsoft Service Provider License Agreement Reseller (SPLAR) • Microsoft Azure Expert Managed Service Provider (MSP) • Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) Eigenerklärungen des Bieters werden als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nicht akzeptiert. Der Nachweis sowie ggf. weitere Dokumente oder Anlagen sind als solche zu kennzeichnen und dem Angebot beizufügen.
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Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
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Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Als vergleichbar gelten Referenzen, die Lizenzerwerb, kontinuierliche Betreuung der Software Assurance und begleitende Beratung sowie weitere verbundene Dienstleistungen im Bereich des Software-Asset-Managements zum Auftragsgegenstand haben.
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Der Bieter reicht Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder anerkannte gleichwertige Zertifizierungen zum Nachweis der unternehmensbezogenen Qualitätssicherung ein.
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Aufträge, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Mindestens ein Referenzprojekt muss die Betreuung eines öffentlichen Auftraggebers betreffen.
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Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder anerkannte gleichwertige Zertifizierungen ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektteam Die Bieter benennen einen deutschsprachigen Hauptansprechpartner („Account Manager“), der für die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben, insbesondere die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängende Lizenzberatung, sowie den Vertrieb zuständig ist. Dabei legt der Auftraggeber Wert auf kontinuierliche Betreuung. Der „Account Manager“ muss für den Auftraggeber direkt (Telefon, Mobilfunk und / oder E-Mail) erreichbar sein (nicht lediglich über einen allgemeinen Service Desk.) Zusätzlich benennen die Bieter zwei Vertreter, die bei Abwesenheit des „Account Managers“ als Ansprechpartner fungieren. Diese müssen nicht zwangsläufig über die gleichen Zertifizierungen verfügen.
Die fachliche Qualifikation des „Account Managers“ ist durch das Vorliegen der folgenden aktuellen Zertifikate nachzuweisen. Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen - ein Nichtvorliegen bzw. fehlender Nachweis führt zum Ausschluss des Angebotes:
• Zertifizierung als Lizenzmanager • Microsoft Licensing Professional • Microsoft Certified Azure Fundamentals (AZ-900) • Microsoft 365 Fundamentals (MS-900) • Microsoft Certified Professional • Microsoft Certified Technology Specialist
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.