Rahmenvertrag "Kampfmittelräumarbeiten auf Wasserflächen für die Hamburger Behörden, Ämter und Landesbetriebe" sowie die Hamburg Port Authority Referenznummer der Bekanntmachung: BIS OV 20222130004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Kampfmittelräumarbeiten auf Wasserflächen für die Hamburger Behörden, Ämter und Landesbetriebe" sowie die Hamburg Port Authority
Für die systematische Absuche und Freilegung von Kampfmitteln/Verdachtsobjekten beider Weltkriege auf Wasserflächen, die sich im Hamburger Staatsgebiet im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, soll an eine Firma als Auftragnehmer mit Fachpersonal und entsprechender Technik für die Hamburger Behörden, Ämter und Landesbetriebe sowie die Hamburg Port Authority, ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten auf Wasserflächen, einschließlich seemännischer Arbeiten, vergeben werden (Gesamtlaufzeit maximal 6 Jahre).
Für die systematische Absuche und Freilegung von Kampfmitteln/Verdachtsobjekten beider Weltkriege auf Wasserflächen, die sich im Hamburger Staatsgebiet im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, soll an eine Firma als Auftragnehmer mit Fachpersonal und entsprechender Technik für die Hamburger Behörden, Ämter und Landesbetriebe sowie die Hamburg Port Authority, ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten auf Wasserflächen, einschließlich seemännischer Arbeiten, vergeben werden (Gesamtlaufzeit maximal 6 Jahre).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Gestellung eines Tauchtopfes einschließlich Personal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Kopie der Erlaubnis gemäß § 7 SprengG
• Zertifikat vom DNV (ehemals Germanischer Lloyd) oder gleichwertig für das Wasserfahrzeug mit eigenem Antrieb
• Zulassung durch das Oberhafenamt
• Nachweis der Qualifikation des Schiffsführers (Schiffsführer-Patent)
• Nachweis der Qualifikation gemäß DGUV 40 für die Taucher
• Beschreibungen/ technische Datenblätter der Taucherfahrzeuge mit und ohne Eigenantrieb
• Beschreibung des Positionierungssystems
• Beschreibung des angebotenen Ortungssystems
• Nachweis Verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und § 20 SprengG
• Nachweis der Schiffsgeschwindigkeit von 11 kn über Grund
• Nachweis bzw. Erklärung zur zusätzlichen Unfallversicherung
• Nachweis bzw. Erklärung der Versicherung gegen Haftpflichtschäden aus dem Risiko des systematischen Absuchens nach Kampfmitteln
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzen und Referenzliste
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Eigenerklärung zu personellen und technischen Ressourcen
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Erklärung über die Pflicht zur Verschwiegenheit
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.