Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39276
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Geplant werden soll der barrierefreie Ausbau der Station Fulda Hbf und die Erhöhung der Bahnsteige 1/38 und 36/37. Die Barrierefreiheit soll durch den Neubau von Aufzugsanlagen und Anpassung der Treppen- und Dachanlagen erfolgen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Barrierefreier Ausbau Fulda (Hbf) in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die genannten Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter einzureichen:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-Keine
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda
Geplant werden soll der barrierefreie Ausbau der Station Fulda Hbf und die Erhöhung der Bahnsteige 1/38 und 36/37. Die Barrierefreiheit soll durch den Neubau von Aufzugsanlagen und Anpassung der Treppen- und Dachanlagen erfolgen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT03: - Änderung der Standorte für die Aufzugsanlagen - Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen der PU wurde notwendig, die bereits begonnene Planung wie zu verändern: Die bisher vorgesehenen Standorte der Aufzugsanlagen an den Bahnsteigen Gl. 3/4, 6/7 und 8/9 müssen aufgegeben und die Aufzüge an neuen Standorten positioniert werden. Die bereits laufenden Planungsleistungen für die bisherigen Standorte werden entsprechend abgebrochen und die Planungsleistungen für die neuen Standorte aufgenommen. Betroffen hiervon sind die Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für die Aufzugsschächte sowie Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung 50 Hz für die Energieversorgung der Aufzüge Lph 1 bis 4. Es gelten analog die Leistungsbeschreibungen des Hauptvertrages.
- Entfall der Treppe sowie neues Objekt Treppe mit Rampenanpassung am Bahnsteig 3/4, 6/7 und 8/9: Entsprechend der unter Pos. 1 beschriebenen, im Projekt notwendigen Änderung kommt es zugleich zu einem Entfall der gem. Hauptvertrag vorgesehenen Treppe an den Bahnsteigen Gleis 3/4, 6/7 und 8/9. Es ist nun die Planung einer Treppe mit anschließender Rampe notwendig. Betroffen sind von dieser Änderung die Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke Lph 1 bis 4. Es gelten analog die Leistungsbeschreibungen des Hauptvertrages.
Änderung der Standorte für die Aufzugsanlagen - Die Notwendigkeit der geänderten Planungsleistungen bzgl. der Aufzugstandorte ergab sich erst im Zuge der Lph 3. Für die Variante aus der Lph 2 müssen große Teile der PU-Wände / Decke abgebrochen werden, um den neuen Zugang zu den Bahnsteigen herzustellen. Aufgrund der nichtauffindbaren Bestandsunterlagen (u.a. Statik) zu der PU seitens des AG kann die Variante statisch nicht nachgewiesen werden. Um das Projekt voranzutreiben, wurde nach einer neuen Lösung gesucht: neuer Standort der Aufzüge. Es handelt sich entsprechend um zusätzliche Planungsleistungen, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder bekannt noch absehbar war.
Entfall der Treppe sowie neues Objekt Treppe mit Rampenanpassung am Bahnsteig 3/4, 6/7 und 8/9: Es handelt sich entsprechend um zusätzliche Planungsleistungen, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder bekannt noch absehbar war.