Abbruch, Greifswalder Straße 40 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 032-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Greifswalder Straße 40
Abriss der Geb. 3,4,5,8 der Heinrich Wolgast Schule in St. Georg, Hamburg.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abbrucharbeiten – DIN 18459 / VOB/C am Standort Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg.
Die Abbrucharbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten:
Abbrucharbeiten 1. BA: Gebäude 04, 05
Abbrucharbeiten 2. BA: Gebäude 03, 08
Abbrucharbeiten 3.BA: Keller Gebäude 03
Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abbrucharbeiten – DIN 18459 / VOB/C am Standort Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg.
Die Abbrucharbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten:
Abbrucharbeiten 1. BA: Gebäude 04, 05
Abbrucharbeiten 2. BA: Gebäude 03, 08
Abbrucharbeiten 3.BA: Keller Gebäude 03
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis ca. Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Greifswalder Straße 40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]