Gebäudeautomation, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 003-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Gebäudeautomationstechnik für den Neubau des MIN-Forum und Informatik, Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg.
Die geplante Gebäudeautomationstechnik wirkt zusammen mit der damit auszurüstenden Anlagen-technik die Erbringung der bestimmungsgemäßen Ver- oder Entsorgungsaufgabe. Sie enthält den elektrotechnischen Schalt-, Schutz-, und Verteilungsaufwand sowie die Sensorik und Aktorik der erschlossenen Anlagentechnik und erbringt hierzu alle logischen Verknüpfungen. Für diese Aufgabe müssen die verschiedenen Aggregate innerhalb einer Anlage bedarfsgerecht zusammenwirken. Von der Gebäudeautomationstechnik werden die, mit der Erbringung dieser Versorgungsaufgabe betrauten Aggregate der Anlagentechnik so angesteuert, dass entsprechend der Zweckbestimmung des jeweiligen Versorgungssystems dessen gestellte Aufgabe erreicht wird.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- 13 St. Bacnet Automationsstationen
- 14 St. Netzeinspeisung 400 V
- 2 Stk. Schaltschränke Feuerwiderstandsklasse F90
- 25 km Kabel (verschiedener Art)
- 815 m Kabelrinnen
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung bis ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]