Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben Referenznummer der Bekanntmachung: 425141-2020-DE_2020-D2020-012

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben

Referenznummer der Bekanntmachung: 425141-2020-DE_2020-D2020-012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Erdgaslieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (2021 bis 2023) mit Kündigungsoption für das 3. Vertragsjahr.

Der Gesamtumfang beträgt für:

- das Lieferjahr 2021 ca. 873 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 61 RLM-Abnahmestellen (ca. 303 GWh/a), 1 Los für ca. 2.182 SLP-Abnahmestellen (ca. 459 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 111 GWh/a).

- das Lieferjahr 2022 ca. 868 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 307 GWh/a), 1 Los für ca. 2.181 SLP-Abnahmestellen (ca. 460 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 101 GWh/a).

- das Lieferjahr 2023 ca. 855 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 305 GWh/a), 1 Los für ca. 2.178 SLP-Abnahmestellen (ca. 458 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 92 GWh/a).

Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.

Vom Bieter sind ökologische Anforderungen gem. Vergabeunterlagen einzuhalten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 01/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Land Berlin Erdgaslieferung 2021 bis 2023
Los-Nr.: 1, 2 und 3
Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
31/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erdgaslieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (2021 bis 2023).

Der Gesamtumfang beträgt für:

— das Lieferjahr 2021 ca. 873 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 61 RLM-Abnahmestellen (ca. 303 GWh/a), 1 Los für ca. 2.182 SLP-Abnahmestellen (ca. 459 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 111 GWh/a);

— das Lieferjahr 2022 ca. 868 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 307 GWh/a), 1 Los für ca. 2.181 SLP-Abnahmestellen (ca. 460 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 101 GWh/a);

— das Lieferjahr 2023 ca. 977 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 338 GWh/a), 1 Los für ca. 2.221 SLP-Abnahmestellen (ca. 543 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 96 GWh/a).

Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 01/01/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Gasausschreibung des Jahres 2020 erfolgte für die Lieferjahre 2021, 2022 und 2023.

Da derzeit kein Bioerdgas in dem vom Land Berlin gewünschten Umfang zu angemessenen Preisen am Markt zur Verfügung steht, vereinbaren die Parteien für das Lieferjahr 2023 abweichend vom Ausgangsvertrag, den zu liefernden Bioerdgas-Anteil auf „Null“ zu reduzieren.

Für die Beschaffung der im Lieferjahr 2023 benötigten Erdgasmengen vereinbaren die Parteien in Ergänzung und Abänderung der bisherigen Regelungen:

- Das vereinbarte Strukturierungs- und Dienstleistungsentgelt wird den krisen- und kriegsbedingten Entwicklungen entsprechend so angepasst, dass das Strukturierungs- und Spotmarktrisiko aufgrund der aktuellen Situation abgesichert wird. Dazu vereinbaren die Parteien die Anpassung der Arbeitsgrundpreise für das Lieferjahr 2023.

- Um die täglichen Schwankungen der Gaspreise aufgrund insbesondere der kriegsbedingten Einflüsse mit dramatischen Preisanstiegen und erheblichen Preisschwankungen an der Börse absichernd auszugleichen, wird die Beschaffung des Erdgasbedarfes des Jahres 2023 in kleinere Tranchen aufgeteilt sowie über den OTC-Markt durchgeführt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Das Land Berlin ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die kriegsbedingte Gasversorgungskrise mit drohendem Gaslieferembargo, Gashandels- und Gasliefereinschränkungen sowie dramatischen Preissteigerungen, deren Ende nicht absehbar sind, wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage einer Vertragsanpassung für das dritte Lieferjahr 2023 bedarf, so dass schon keine wesentliche Vertragsänderung vorliegt (§ 132 Abs. 1 GWB i.V.m. den Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.3.22). Jedenfalls war die Änderung wegen unvorhergesehener Umstände (Ukraine-Krieg) erforderlich (§ 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB). Die Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten (s.u. VII. 2.3).

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR