Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben Referenznummer der Bekanntmachung: 425141-2020-DE_2020-D2020-012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben
Erdgaslieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (2021 bis 2023) mit Kündigungsoption für das 3. Vertragsjahr.
Der Gesamtumfang beträgt für:
- das Lieferjahr 2021 ca. 873 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 61 RLM-Abnahmestellen (ca. 303 GWh/a), 1 Los für ca. 2.182 SLP-Abnahmestellen (ca. 459 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 111 GWh/a).
- das Lieferjahr 2022 ca. 868 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 307 GWh/a), 1 Los für ca. 2.181 SLP-Abnahmestellen (ca. 460 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 101 GWh/a).
- das Lieferjahr 2023 ca. 855 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 305 GWh/a), 1 Los für ca. 2.178 SLP-Abnahmestellen (ca. 458 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 92 GWh/a).
Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.
Vom Bieter sind ökologische Anforderungen gem. Vergabeunterlagen einzuhalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen des Landes Berlin sowie sonstiger Einrichtungen, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erdgaslieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (2021 bis 2023).
Der Gesamtumfang beträgt für:
— das Lieferjahr 2021 ca. 873 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 61 RLM-Abnahmestellen (ca. 303 GWh/a), 1 Los für ca. 2.182 SLP-Abnahmestellen (ca. 459 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 111 GWh/a);
— das Lieferjahr 2022 ca. 868 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 307 GWh/a), 1 Los für ca. 2.181 SLP-Abnahmestellen (ca. 460 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 101 GWh/a);
— das Lieferjahr 2023 ca. 977 GWh/a, aufgeteilt in 1 Los für ca. 62 RLM-Abnahmestellen (ca. 338 GWh/a), 1 Los für ca. 2.221 SLP-Abnahmestellen (ca. 543 GWh/a) und Abnahmestellen öffentliche Beleuchtung (ca. 96 GWh/a).
Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Die Gasausschreibung des Jahres 2020 erfolgte für die Lieferjahre 2021, 2022 und 2023.
Da derzeit kein Bioerdgas in dem vom Land Berlin gewünschten Umfang zu angemessenen Preisen am Markt zur Verfügung steht, vereinbaren die Parteien für das Lieferjahr 2023 abweichend vom Ausgangsvertrag, den zu liefernden Bioerdgas-Anteil auf „Null“ zu reduzieren.
Für die Beschaffung der im Lieferjahr 2023 benötigten Erdgasmengen vereinbaren die Parteien in Ergänzung und Abänderung der bisherigen Regelungen:
- Das vereinbarte Strukturierungs- und Dienstleistungsentgelt wird den krisen- und kriegsbedingten Entwicklungen entsprechend so angepasst, dass das Strukturierungs- und Spotmarktrisiko aufgrund der aktuellen Situation abgesichert wird. Dazu vereinbaren die Parteien die Anpassung der Arbeitsgrundpreise für das Lieferjahr 2023.
- Um die täglichen Schwankungen der Gaspreise aufgrund insbesondere der kriegsbedingten Einflüsse mit dramatischen Preisanstiegen und erheblichen Preisschwankungen an der Börse absichernd auszugleichen, wird die Beschaffung des Erdgasbedarfes des Jahres 2023 in kleinere Tranchen aufgeteilt sowie über den OTC-Markt durchgeführt.
Das Land Berlin ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die kriegsbedingte Gasversorgungskrise mit drohendem Gaslieferembargo, Gashandels- und Gasliefereinschränkungen sowie dramatischen Preissteigerungen, deren Ende nicht absehbar sind, wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage einer Vertragsanpassung für das dritte Lieferjahr 2023 bedarf, so dass schon keine wesentliche Vertragsänderung vorliegt (§ 132 Abs. 1 GWB i.V.m. den Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.3.22). Jedenfalls war die Änderung wegen unvorhergesehener Umstände (Ukraine-Krieg) erforderlich (§ 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB). Die Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten (s.u. VII. 2.3).