Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen, Magistrat der Stadt Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: V0062/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 00
Fax: +49 00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen, Magistrat der Stadt Bremerhaven
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m.
sonderpädagogischen Förderbedarfen
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen - Nord
Bremerhaven
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern mit sonder-pädagogischen
Förderbedarfen (Wahrnehmung und Entwicklung, körperliche
und motorische Entwick-lung, sozial-emotionale Entwicklung,
Hören oder Sehen) zwischen deren Wohnadresse und den
jewei-ligen Schulen und zurück. Neben der Fahrerin oder dem
Fahrer wird eine Schulbusbegleitung gefordert.
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen - Süd
Bremerhaven
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern mit sonder-pädagogischen
Förderbedarfen (Wahrnehmung und Entwicklung, körperliche
und motorische Entwick-lung, sozial-emotionale Entwicklung,
Hören oder Sehen) zwischen deren Wohnadresse und den
jewei-ligen Schulen und zurück. Neben der Fahrerin oder dem
Fahrer wird eine Schulbusbegleitung gefordert
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förder-bedarfen - Sek II
Bremerhaven
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen
Förderbedarfen (Wahrnehmung und Entwicklung, körperliche
und motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung,
Hören oder Sehen) zwischen deren Wohnadresse und den
jeweiligen Schulen und zurück. Neben der Fahrerin oder dem
Fahrer wird eine Schulbusbegleitung gefordert.
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förder-bedarfen - Außerhalb
Bremerhaven
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern mit sonder-pädagogischen
Förderbedarfen (Wahrnehmung und Entwicklung, körperliche
und motorische Entwick-lung, sozial-emotionale Entwicklung,
Hören oder Sehen) zwischen deren Wohnadresse und den
jewei-ligen Schulen und zurück. Neben der Fahrerin oder dem
Fahrer wird eine Schulbusbegleitung gefordert.
(
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen - Nord
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrdienstleistungen für Schüler:innen m. sonderpädagogischen Förderbedarfen - Süd
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB
2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich
bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134
Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bauumwelt.bremen.de