München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI15656
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4
München Hbf Neubau Starnberger Flügelbahnhof
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
München Hbf Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Musterplanung Brandmelde- bzw. Gefahrenmeldeanlage gemäß Angebotsschreiben Dress&Sommer vom 07.07.2021 auf Basis einer konzeptionellen Brandfallsteuertabelle, gegliedert nach Funktions- und Alarmierungsbereichen gemäß Angebotsschreiben Kersken Kirchner vom 27.09.2021. NT48
Sowohl die Erstellung einer Musterplanung Brandmelde- bzw. Gefahrenmeldeanlage als auch die Erstellung einer Brandfallsteuertabelle (vulgo auch: Brandfallmatrix) ist keine Grundleistung der Lph 1-4. Sie ist somit auch nicht kalkuliert worde, weder als Grundleistung noch als Besondere Leistung, und somit auc nicht im Pauschalhonorar enthalten.