10. BA Nord-Süd-Tangente/ Edisonstraße und Königsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0748-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
10. BA Nord-Süd-Tangente/ Edisonstraße und Königsplatz
Gleis- und Deckenschlussarbeiten
Berlin
Wesentliche Ausbauleistungen für Endzustand Ausbau: Oberbau / Gleiskörper - ca. Angaben Einfachgleis: 1300 m W 59 R2 B75 Schottergleis abgeplattet bzw. Asphalt 470 m Rahmengleis auf Unterguss (Königsplatz nördl. / südlich davon) 44m W25 59 R1/R2 NBS A75 (Kreuzung Rummelsburger Straße) 1.740 Stk Schwellen 2.690 t Schotter (1.580 m³) Ausbau: Deckenschluss / Erdbau / Tiefbau - ca. Angaben 1.700 t Asphaltausbau 1.600 t Beton (Ausplattung Gleise, HGT, NBS-Beton) (Anteil Betonschwellen hier nicht eingerechnet) 1.850 t Bodenausbau 1.700 t Entsorgung: Asphalt 1.600 t Entsorgung: Beton (Ausplattung Gleise, HGT, NBS-Beton) (Anteil Betonschwellen hier nicht eingerechnet) 1.850 t Entsorgung: Boden Z<2 235 t Stahl Wesentliche Einbauleistungen Einbau: Oberbau / Gleiskörper Gleislängen - ca. Angaben Einfachgleis: 1.500 m W25 59R2 NBS A 75 160 m W25 59R2 NBS G 75 130 m W25 59R2 NBS Sp 75 Abzweige Weichen Kreuzungen (Königsplatz) 4 x ZA / 4 x ZFA / 1 x VKr Einbau: Erdbau / Tiefbau / Tragschichten - ca. Angaben 890 m³ Asphalt 2200 m³ Beton / HGT 85 m³ Bodensubstrat 70 m³ Splittversieglung 5.400 m² Erdplanum im Gleis- und Straßenbereich herstellen 10 m³ Kies-Sandgemisch (Hst) 10 m³ Filterkies (Hst) 400 m Schutzrohre PE HD NW 110 280 m Winkelbord 650 Oberflächenabschluss Mosaikpflaster, Gehwegplatten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10. BA Nord-Süd-Tangente/ Edisonstraße und Königsplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.