Dachverglasung inkl. Sonnenschutz, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 019-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachverglasung inkl. Sonnenschutz, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für das Gewerk Dachverglasung BT_A+B incl. Sonnenschutz, für den Neubau des MIN-Forum und Informatik, Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg
Geplant sind folgende Leistungen:
Herstellung einer Sheddachverglasung Typ 19.0 mit außenliegenden Sonnenschutz zur Verschattung verglaster Dachflächen mit unterschiedlichen Segmenten in rechteckigen Formaten
Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg
- ca. 11.6 to RR-Profile für Sekundärkonstruktion
- ca. 312 m² Dachverglasung (Festverglasung + Paneele) aufgeteilt auf drei Felder in unterschiedlichen Einzelgrößen, schräg geneigt (7°)
- ca. 143 m² System-Markisen mit Schienenführung in unterschiedlichen Einzelgrößen, schräg geneigt (7°), inkl. Motoren, Steuerung, etc.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis ca. Juli 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachverglasung inkl. Sonnenschutz, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rehau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]