Garten- und Landschaftsbau, Margit-Zinke-Straße 7-11 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 034-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Margit-Zinke-Straße 7-11
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt die Außenflächen am Schulstandort Gretel-Bergmann-Schule, Margit-Zinke-Straße 7-11, 21035 Hamburg zu sanieren, Die Sanierung der Grundleitungen und der Freiflächen erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
Margit-Zinke-Straße 7-11, 21035 Hamburg
An diesem Schulstandort werden Arbeiten an einzelnen Teilbereichen durchgeführt. Es handelt sich vor allem um Sportbelagsarbeiten, Baumpflanzungen, Vegetationsarbeiten und den Einbau von Spiel- und Ausstattungsgeräten. Der Baubereich hat eine Gesamtgröße von ca. 6.300 m²
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2022 bis August 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Margit-Zinke-Straße 7-11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]