Tempelhofer Feld - Teilbereich Oderstraße - Medienerschließung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tempelhofer Feld - Teilbereich Oderstraße - Medienerschließung
Bauleistungen Medienerschließung für den Teilbereich Oderstraße:
Außenanlagen, Freianlagen, Hochbau/Bestandsgebäude, mit Strom, TW und AW. Neubau und Sanierung vorhandener Leitungsnetzbestandteile. Leistungen der technischen Ausrüstung für die Freianlagen sind z.B. Trinkbrunnen, Wassersprühanlage, Regenwasserversickerung sowie Versorgungspoller für das Veranstaltungsmanagement.
Für Gebäude, die sich bereits in Nutzung befinden werden die Leitungen der Ver- und Entsorgung bedarfsweise erneuert. Für Bestandsgebäude, die perspektivisch Nutzungen zugeführt werden
sollen, werden Hausanschlüsse vorgestreckt.
Aufteilung der Bauarbeiten in 2 Lose: ELT und SW/TW mit Tiefbau.
Realisierung in den Jahren 2022, 2023, ggf. Restleistungen 2024.
Los 1 - Leitungsbau Trink- und Schmutzwasser mit Erdbau
Leitungsbau Trink- und Schmutzwasser mit Erdbau
Es ist zunächst eine Fertigstellung Ende 2023 vorgesehen. Ggf. kann sich der Abschluss der Realisierung aber verzögern bis Ende 2024.
Los 2 - Elektrotechnische Erschließung
Elektrotechnische Erschließung
Es ist zunächst eine Fertigstellung Ende 2023 vorgesehen. Ggf. kann sich der Abschluss der Realisierung aber verzögern bis Ende 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A EU
Es wird die Stoffpreisgleitklausel gemäß ABau vereinbart (siehe Vertragsunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/