Fliesen, Fraenkelstraße 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 096-22 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen, Fraenkelstraße 3
In der Schule Fraenkelstraße wird das gesamte Gebäude in einem Bauabschnitt saniert.
Es handelt sich um ein Gebäude mit 7 Vollgeschossen (UG bis 5. OG) mit Unterrichtsräumen,
Fachklassen, Speiseräumen, zwei Sporthallen, einer Aula und drei Haupt-Treppenhäusern,
einem 2. Untergeschoss (Kriechkeller, bis ca. 1,80 m hoch) und einem Treppenaufgang zum
Dachaustritt (6. OG). Insgesamt umfasst das Gebäude knapp 7.300 m² Fläche.
Als Vorabmaßnahme werden die gesamten Abbrucharbeiten mit der Schadstoffsanierung im
gesamten Gebäude ausgeführt. Die Schule ist während der Arbeiten nicht in Betrieb.
Fraenkelstraße 3, Hamburg
Fliesenarbeiten Wand – Boden
- 322 m² Tiefengrund Wände
- 539 m² Wandfliesen matt 20/20 cm
- 55 m² Wandfliesen matt 10/10 cm
- 402 m Sockelfliese Wand farbig
- 150 Stck Anarbeiten Installationen
- 398 m Kantenschutzprofil Edelstahl gebürstet
- 20 Stck Wandspiegel, verschiedene Abmessungen
- 285 m² Bodenfliesen 10/10 cm R10
- 29 m² Bodenfliesen 10/10 cm R10B
- 422 m² Randeinfassung Boden farbig
- 1.010 m elastische Verfugung
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2022 bis ca. September 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen, Fraenkelstraße 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]