Prallschutz, Sander Straße 11 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 118-22 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Prallschutz, Sander Straße 11
Die Grundschule Sander Straße befindet sich im Hamburger Stadtteil Bergedorf. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung einer Einfeldsporthalle mit Geräteraum, Umkleiden, Dusch- und WC-Anlagen. Die BGF beträgt ca. 703m². Die Baustelle ist über die Sander Straße oder die Chrysanderstraße über den Pausenhof anfahrbar. Die Anfahrt muss eingewiesen werden und darf nicht in Pausenzeiten erfolgen.
Sander Straße 11, 21029 Hamburg
Ca. 170,00 m2 textile Prallschutzwand inkl. Unterkonstruktion, 3 Sporthallen-Brandschutztüren
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung; Fertigstellung ca. Juli 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prallschutz, Sander Straße 11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]