Pfosten-Riegel-Fassade - Stahl, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 015-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfosten-Riegel-Fassade - Stahl, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für das Gewerk Metallbauarbeiten einer Pfosten-Riegel Fassade aus Stahl. Geplant sind folgende Leistungen:
Herstellung einer Fassadenkonstruktion als hochwärmegedämmte Pfosten-Riegel-Konstruktion für ein- und mehrgeschossige Fassaden, einschließlich außen-liegender Sonnenschutz zur Verschattung von rechteckigen, senkrechten Fassadenfenstern in unterschiedlichen Abmessungen als Fenster-System-Markisen mit Seilführungssystem,
sowie Herstellen von allseitig gekanteten Stahlblech-Elementen gemäß Detailplanung als hinterlüftete Wandbekleidung. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
• 33 Stk. mehrteilige PR-Fassaden-Elemente aus Stahl von ca. 33 bis 64 m² Einzelgröße, inkl. Fenster, Türen, etc.
• 80 Stk. Fenster-System-Markisen mit Seilführung von ca. 1,8 bis 13,0 m², inkl. Motoren, Steuerung, etc.
• 8 Stk. 1- und 2-flg. RR-Türen aus Stahl
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: unverzüglich nach Auftragserteilung bis Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfosten-Riegel-Fassade - Stahl, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Lehnin
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14797
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]