Dachabdichtung, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 107-22 LG

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 062-162247)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dachabdichtung, Richard-Linde-Weg 49

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 107-22 LG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.

Es sind ein Zubau 1,5 Züge (Haus 4) sowie der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle geplant.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-162247

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/54a44a1a-0c07-49d0-a909-0e8d1b2d144d

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/492e3b46-6b64-46ae-855c-bbc4946a7107

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:
muss es heißen:

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 27.04.2022

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 13.07.2022

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.06.2022

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.09.2022

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 27.04.2022

Ortszeit: 10:00

Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.

muss es heißen:

Tag: 13.07.2022

Ortszeit: 10:00

Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel wurde zur Verfügung gestellt. Zudem hat sich der Ausführungszeitraum verschoben. Die Besonderen Vertragsbedingungen wurden daher unter Ziffer 2.1 und 10.3 angepasst.Weiterhin wurde die Eigenerklärung gem. Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung in den vergabeunterlagen aufgenommen (siehe auch Ziffer III.2.2 der Änderungsbekanntmachung).Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen wurde die Einreichfrist um die ursprünglichen 30 Tage verlängert. Die Bindefrist wurde entsprechend angepasst.