PSA Berufsbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10077
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
PSA Berufsbekleidung
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Zentrale, Nord, Nordost, Ost
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 1, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
Dieser Auftrag kann sich 2 mal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Nordwest, Westfalen, Rheinland
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 2, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
West, Südwest, Nordbayern, Südbayern
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 3, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
Dieser Auftrag kann sich 2 mal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes C07_ „Erklärung zum Unternehmen“
(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https
://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
2.1 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen
Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates,
in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des
Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die
Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere
Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft
in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28.
März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C 12_Erklärung zur Haftpflichtversicherung).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
4.2 Erklärung zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV
Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig. Daher sind vom Bewerber/Bieter folgende Eigenerklärungen zur Neutralität gem. §46 Abs. 2 VgV abzugeben, die darstellen (Formblatt F4.1):
a) dass das/die Unternehmen nicht gleichzeitig Leistungen für Dritte im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) beauftragten Leistungen bzgl. der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung erbringt/en;
oder:
b) dass das/die Unternehmen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch die Errichtung von Informationsbarrieren („Chinese Walls“) oder personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen effektiv sicherstellt/en, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Personen des Unternehmens/der Unternehmen gewährleistet ist und eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
dass das/die Unternehmen im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages eintretende potentielle Interessenskollisionen unverzüglich schriftlich anzeigt/en und dabei schlüssig und für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegt/en, woraus sich eine potentielle Interessenskollision ergeben kann und welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen das/die Unternehmen zur Vermeidung der Interessenskollision ergreifen wird/werden.
Diese Erklärung gilt auch für den Fall, dass potentielle Interessenskollisionen nicht aufgrund von Tätigkeiten des Unternehmens drohen, sondern auch durch dem Unternehmen bekannt werdende Tätigkeiten eines Unternehmens, mit dem das Unternehmen durch eine vertragliche Verpflichtung verflochten ist.
4.3 Erklärung zu Russlandsanktionen
Abgabe der Erklärung zu Russlandsanktionen pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
(C 14_F- Erklärung zu Russlandsanktionen)
zu 3.1 Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
zu 4.2 Es ist eine Neutralitätserklärung einzureichen (C 4.1_F-Neutralitätserklärung_VgV)
zu 4.3 Es ist eine Erklärung zu Russlandsanktionen einzureichen (C 14_F- Erklärung zu Russlandsanktionen)
4.1 Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre
(ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben im entsprechenden Formblatt (C 13_ Erklärung zu den Referenzen des Unternehmens) zu machen:
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
zu 4.1 Es sind mind. 3 Referenzen des Bewerbers/Bieters innerhalb der letzten 3 Jahre vorzuweisen
(ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten belegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.
gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des
§134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst
15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)