Digitalisierung und Inputmanagement der BSR Kundengeschäftspost Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002777
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung und Inputmanagement der BSR Kundengeschäftspost
Ausschreibungsgegenstand sind Digitalisierungsleistungen und das Inputmanagement der BSR Kundengeschäftspost.
Diverse BSR-Standorte innerhalb Berlins
Die BSR beabsichtigt die Dienstleistung Digitalisierung und Inputmanagement der BSR Kundengeschäftspost neu zu vergeben. Diese Dienstleistung beinhaltet die Aufgaben “Frühes Scannen - Digitalisierung der Kunden-Eingangspost“ sowie “Spätes Scannen - Digitalisierung der Tagespost“.
Die Leistungsbeschreibung der ausgeschriebenen Dienstleistung ist dem Teil C und den dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage 1.1)
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A Anlage A1.2)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A Anlage 4)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A Anlage A7)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (über Teil A Anlage A3)
- Abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle Teil C Anlage C1
• Nachfolgende Mindestanforderungen werden nachgewiesen:
Gemäß Pkt. 1: mind. 3 Jahre Erfahrung im Inputmanagement; mind. 2 Referenzprojekte im Zeitraum der letzten 5 Jahre im Scandienstleistungsumfeld; mind. 2 Referenzprojekte im Zeitraum der letzten 5 Jahre im Inputmanagement inkl. der Anbindung einer Schnittstelle und dem Betrieb des Inputmanagements
Gemäß Pkt. 8: mind. 2 Referenzprojekte im Zeitraum der letzten 5 Jahre in der Durchführung einer Einzelbild-Sichtkontrolle (gilt nur für "Spätes Scannen")
Hinweis: Darüber hinausgehende Referenzprojekte werden jeweils bewertet.
• Gemäß Pkt. 11: Nachweis der Prozess- und Verarbeitungsqualität in Form von aktuellen ISO-Zertifizierungen: ISO 9001: Qualitätsmanagement, ISO 27001: Informationssicherheit/ IT-Grundschutz, ISO 14001: Umweltmanagement, ISO 45001/ OHSAS 18001: Arbeitsschutzmanagement, ISO 50001: Energiemanagement
• Weitere technische Anforderungen gemäß Teil C Anlage C1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung der Angebote sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.