Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ing.bauwerke) sowie Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 094-22 BK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ing.bauwerke) sowie Besondere Leistungen
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Ausführung von Ingenieurleistungen nach §§ 53 HOAI (Technische Ausrüstung) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) für Neubau, Rückbau, Umbau und Sanierung diverser Schul- bzw. Bildungsstandorte sowie kommunaler Immobilien der Auftraggeber SBH und GMH mit 7 Losen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 1+2 Technische Ausrüstung gem. § 53 oder § 41 HOAI;
- Leistungsphasen 3-9 Technische Ausrüstung gem. § 53 oder § 41 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang).
Zudem losbezogen Besondere Leistungen als optionale Beauftragungen durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Es werden 3 Lose für den Leistungsbildbereich HLS (Anlagengruppen 1,2,3), 3 Lose für den Leistungsbereich ELT (Anlagengruppen 4,5 und 8) sowie ein Los für den Leistungsbereich Ingenieurbauwerke (insb. Ver- und Entsorgung inkl. Sielsanierung der Gebäude bzw. Liegenschaften) gebildet. Die 3 Lose innerhalb des identischen Leistungsbildes sind nach Auftragsvolumen gestaffelt und in Neubauvorhaben und Sanierung unterschieden.
Abrufberechtigt sind die Unternehmen SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH.
Die Lose 1-6 sind sowohl fachlich in die Anlagengruppen 1-3 (HLS) und 4, 5 und 8 (ELT) als auch hinsichtlich der Höhe der Honorarkosten (klein/mittel) sowie bei den mittleren Losen zusätzlich in Neubau und Sanierung untergliedert. Die jeweilige Höhe der Honorarkosten pro Los meint jeweils die Summe der Honorarkosten in den jeweiligen Anlagengruppen.
In allen Losen können außerdem pauschalierbare Einzelbedarfe für wiederkehrende Aufgaben abgerufen werden.
Los 7 bildet ein Los für technische Anlagen in Außenanlagen (gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke) ohne Begrenzung der Höhe der Honorarkosten.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
BZE Ökoplan Büro für zeitgemäße Energieanwendung, Hamburg war für die Vergabestelle bei der Vorbereitung der Ausschreibung dieser Rahmenvereinbarung beratend tätig und ist daher gem. § 6 Abs. 2 und 3, Nr. 3 VgV i. V. m. § 124 (1) Nr. 5 GWB von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Im Weiteren siehe II.2.4 sowie Vergabeunterlagen.
HLS - klein
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 1 gilt: ALG 1-3, bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 1 wird ein Kreis von 16 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 16 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 1 bis 3 in allen Leistungsphasen,
b) Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
c) Pauschalierbare Einzelbedarfe:
- Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
- Prozess zur Vorbereitung der PVO Mangelbeseitigung
- Abarbeitung von Mängeln an Lüftungsanlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
ELT - klein
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 2 gilt: ALG 4, 5 und 8, bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 2 wird ein Kreis von 14 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 4, 5 und 8 in allen Leistungsphasen,
b) Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
c) Pauschalierbare Einzelbedarfe:
- Prozess zur Vorbereitung der PVO Mangelbeseitigung
- Abarbeitung von PVO-Mängeln an der Sicherheitsbeleuchtung
- Abarbeitung von Mängeln an der Starkstromanlage inkl. Sicherheitsstromversorgung
- Abarbeitung von Mängeln an RWAs, BMAs und Alarmierungsanlagen
- Abarbeitung von Mängeln an der Blitzschutzanlage
- Abarbeitung von Mängeln der DGUV V3-Prüfungen
- Austausch / Sanierung der Innenraumbeleuchtung- Nachrüstung Anschluss PV-Anlage- Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
- Anschluss Aufzugsanlage
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
HLS - Sanierung mittel
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 3 gilt: ALG 1-3, ab 25.001 bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 3 wird ein Kreis von 14 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-1 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 16 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 1 bis 3 in allen Leistungsphasen,
- Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Pauschalierbare Einzelbedarfe: Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
ELT - Sanierung mittel
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 4 gilt: ALG 4, 5 und 8, ab 25.001 bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 4 wird ein Kreis von 14 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 4, 5 und 8 in allen Leistungsphasen,
b) Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
c) Pauschalierbare Einzelbedarfe:
- Nachrüstung Anschluss PV-Anlage
- Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
- Anschluss Aufzugsanlage
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
HLS - Neubau mittel
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 5 gilt: ALG 1-3, ab 25.001 bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 5 wird eine Menge von 22 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 1 bis 3 in allen Leistungsphasen,
- Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Pauschalierbare Einzelbedarfe: Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
ELT - Neubau mittel
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 6 gilt: ALG 4, 5 und 8, ab 25.001 bis [Betrag gelöscht] EUR Honorarkosten (netto).
Für Los 6 wird ein Kreis von 22 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI ALG 4, 5 und 8 in allen Leistungsphasen,
b) Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
c) Pauschalierbare Einzelbedarfe:
- Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
- Anschluss Aufzugsanlage
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei beiden Unternehmen SBH und GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen.
Übergeordnetes Projektziel für die Schulgebäude ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Schulgebäude. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten im Bereich der Technischen Ausrüstung unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. Der AG sieht sehen vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) schrittweise einzuführen – insbesondere im Neubau. Die Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Zur Verstetigung der Kernaufgaben beider Realisierungsträger des Baus und der Instandhaltung der schulischen wie kommunalen Gebäudes soll vorliegend ein Rahmenvertrag beauftragt werden.
Aufgrund stark wachsender Schülerzahlen in Hamburg planen SBH/GMH in den nächsten Jahren, über 40 neue Schulstandorte zu entwickeln sowie an bestehenden Standorten über 100 Zubauten zu realisieren. Der Neubau stellt somit aktuell einen Schwerpunkt der Baumaßnahmen dar.
Neben dem Neubau werden die verschiedenen Schul-, Hochschul- und Universitätsgebäude weiterhin umfassend saniert. Dabei wird der Klimaschutz auch in den bereits bestehenden Schulstandorten zu einem zentralen Thema.
Der Hamburger Bildungsbau leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die energetischen Standards sehen Neubauten auf Effizienzgebäude 40-Niveau und Sanierungen im Portfoliodurchschnitt der zu sanierenden Gebäude auf Effizienzgebäude 70-Niveau vor.
Das energetische Konzept stellt schwerpunktmäßig auf eine Energieversorgung aus regenerativen Quellen ab, um einen größtmöglichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört auf der Wärmeseite die Versorgung mit Fernwärme oder einer Wärmepumpe, die auf der Stromseite mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird. Darüber hinaus sieht der Standard für Neubauten grundsätzlich die Errichtung eines Gründachs vor. Für eine intelligente Steuerung der wichtigsten Gebäudetechnik haben SBH/GMH ein Konzept für eine Gebäudeautomation entwickelt, das schrittweise auf alle Schulgebäude ausgerollt werden soll.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen über alle Lose beläuft sich für den genannten Maximalzeitraum (inkl. Verlängerungsoptionen) auf insgesamt ca. 47 Mio. EUR.
Für das vorliegende Los 7 gilt: Los 7 bildet ein Los für Technische Anlagen in Außenanlagen (gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke) ohne Begrenzung der Höhe der Honorarkosten.
Für Los 7 wird ein Kreis von 14 Auftragnehmern angestrebt.
Zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Maßgeblich ist der Abrufzeitpunkt.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Ingenieurbauwerke eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
a) Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI in allen Leistungsphasen
b) Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbilds und für die vorgenannten Anlagengruppen; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
c) Pauschalierbare Einzelbedarfe:
- Anschluss Mobiler Klassenräume, Anschluss "Hamburger Klassenhaus"
- Nachweis der oberflächlichen Rückhaltung von Regenwasser aus Starkregenereignissen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Siehe Ziffer VI.3) sowie Verfahrenshinweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind pro Los folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie),
- Anlage 1B: Erklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
- Anlage 1C: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck),
- Anlage 1D: Erklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
- Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck),
- Anlage 1F: Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck),
- Anlage 1G: Erklärung zu einer vergaberechtlichen Fortbildung durch eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C (Vordruck, ältestens April 2016),
- Anlage 1H: Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Teilnahme an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (Anlage 1H)
- Anlage 1I (nur Lose 5 und 6): Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Teilnahme an einer Fortbildung zu Building Information Modeling (Anlage 1I)
- Anlage 1J: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1K: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1L: Erklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1M: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck),
- Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
- Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck);
- Anlage 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
- Anlage 3A2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
- Anlage 3B: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Technische Ausrüstung (Lose 1 bis 6) bzw. Leistungen der Ingenieurbauwerke (Los 7) (siehe II.2.9, III.1.3) inkl. Eigenerklärung zur Leistungserbringung oder Referenzschreiben,
- Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Je Los: Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Je Los: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Zu A) für Los 1 und 2:
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu A) für Lose 3 bis 7:
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zusätzlich zum Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung ist eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss einer Projektbezogenen Versicherung im Einzelfall für Bausummen oberhalb von 10,0 Mio. Euro mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die konkrete Höhe der Deckungssummen wird mit der Anfrage zum Abruf mitgeteilt.
Zu B) für Los 1 und 2:
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungsbereich Technische Ausrüstung in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Zu B) für Lose 3 bis 6
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungsbereich Technische Ausrüstung in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Zu B) für Los 7:
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungsbereich Ingenieurbauwerke in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
B) Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters;
C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
D) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Die Angabe setzt keine Vollzeitbeschäftigung voraus.
Zu A) Lose 1 bis 6:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: § 75 (2) VgV = Ingenieur/in für die Leistungen gem. §§ 53 HOAI (Studiennachweis mind. FH)
Zu A) Los 7:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: § 75 (2) VgV = Ingenieur/in für die Leistungen gem. §§ 43 HOAI (Studiennachweis mind. FH)
Zu B) Lose 1 bis 6:
Staatlich geprüfte Haustechniker/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen im Leistungsbereich Technische Ausrüstung Nachweis durch Prüfungs- bzw. Studienzeugnis
Zu B) Los 7:
Bauingenieure/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke
Zu C) Lose 1 bis 4 und 7:
Öffentlicher Auftraggeber.
Zu D) Los 1:
Für den Leistungsbereich der technischen Ausrüstung ist mind. 1 festangestellter staatliche geprüfte Haustechniker/-in oder Ingenieur/-in bzw. Absolventen im Leistungsbereich Technische Ausrüstung, Fachbereich HLS inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. nachzuweisen.
Zu D) Los 2:
Für den Leistungsbereich der technischen Ausrüstung ist mind. 1 festangestellter staatliche geprüfte Haustechniker/-in oder Ingenieure/-in bzw. Absolventen im Leistungsbereich Technische Ausrüstung, Fachbereich ELT inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. nachzuweisen
Zu D) Los 3 und Los 5:
Für den Leistungsbereich der technischen Ausrüstung sind mind. 2 festangestellte staatliche geprüfte Haustechniker/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen im Leistungsbereich Technische Ausrüstung, Fachbereich HLS inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. nachzuweisen.
Zu D) Los 4 und Los 6:
Für den Leistungsbereich der technischen Ausrüstung sind mind. 2 festangestellte staatliche geprüfte Haustechniker/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen im Leistungsbereich Technische Ausrüstung, Fachbereich ELT inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. nachzuweisen.
Zu D) Los 7:
Für den Leistungsbereich der Ingenieurbauwerke sind mind. 2 festangestellte Bauingenieure/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie die losspezifischen Auswahlbögen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (2) VgV.
Als Berufsqualifikation wird pro Los der Beruf gem. Ziffer III.1.3. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich II. bis III. Quartal 2026
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. jeder Unterauftragnehmer darf nur eine Bewerbung für dieselben Anlagengruppen (HSL bzw. ELT) einreichen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form in verschiedenen Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmerverhältnissen sind nicht zulässig. Die Bewerbung für Los 7 ist davon unbenommen.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen und Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter: https://hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen
Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden ausschließlich bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 32. / 33. KW 2022, Einreichung der Angebote in der 37. / 38. KW 2022, unter o.g. Vorbehalt: Verhandlungsgespräche in der 40. / 414. KW 2022.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sind zwingend zu beachten und bindend.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Honorarangebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz zum Abschluss des Zeitraumes der Leistungserbringung. Einzelne Leistungsphasen werden als Teilleistungen verstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]