Bodenbelag, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 037-22 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelag, Stephanstraße 103
Die Finanzbehörde Schulbau Hamburg SBH plant eine grundlegende denkmalgerechte Sanierung der Grundschule "Schule an der Gartenstadt" in der Stephanstraße in Hamburg Wandsbek.
Punktuelle Umplanungen im Inneren einiger Gebäude ergänzen die Sanierungsmaßnahme.
Der Bestand aus den 1960er Jahren besteht aus elf meist eingeschossigen Gebäuden, die durch überdachte Laubengänge miteinander verbunden sind (Pavillonbauweise).
Die Grundschule „Schule an der Gartenstadt“ befindet sich im Hamburger Stadtteil Wandsbek. Die Fliesen- und Plattenarbeiten sind ein Teil der Sanierungsmaßnahme, der sich in zwei Bauabschnitte teilt, um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können. Sanitärkerne mit WCs und Duschen werden nach bauseitigem Abbruch der Bestandsfliesen an den Wänden neu gefliest, ebenso eine neue Teilproduktionsküche.
Bodenbeläge aus Betonwerkstein werden aufgearbeitet, in kleinen Flächen neu gelegt, Sockelleisten ergänzt.
Abgängige Außenfensterbänke aus Schiefer werden durch neue ersetzt.
Der jeweils angrenzende Bauabschnitt bleibt während der Maßnahme im Betrieb.
Stephanstraße103, 22047 Hamburg
Bodenbelag: Kautschuk 3,0 mm: ca. 2.875 m²
Nadelvliesbodenbelag: ca. 170 m²
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 2. BA September bis November 2022, 3. BA November 2022 bis März 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelag, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]