Maler und Beschichtungen, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 038-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler und Beschichtungen, Stephanstraße 103
Die Finanzbehörde Schulbau Hamburg SBH plant eine grundlegende denkmalgerechte Sanierung der Grundschule "Schule an der Gartenstadt" in der Stephanstraße in Hamburg Wandsbek.
Punktuelle Umplanungen im Inneren einiger Gebäude ergänzen die Sanierungsmaßnahme.
Der Bestand aus den 1960er Jahren besteht aus elf meist eingeschossigen Gebäuden, die durch überdachte Laubengänge miteinander verbunden sind (Pavillonbauweise).
Stephanstraße103, 22047 Hamburg
Maler- und Beschichtungsarbeiten:
Für den 2. und 3. Bauabschnitt
ca. 3500 qm GK-Abhangdecke streichen,
ca. 1600 qm Betondecke streichen,
ca. 5300 qm Wände aus Mauerwerk/Stb teilweise geputzt streichen,
ca. 900 qm Trockenbauwände streichen,
ca. 80 qm Epoxidharz-Beschichtung
ca. 375 qm 2K-PU Bodenbeschichtung
ca. 45 qm 2K-PU Wandbeschichtung
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Februar 2022 bis Februar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler und Beschichtungen, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]