Rahmenvertrag über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrags über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden sowie der Lieferung der benötigten Video- und Übertragungskomponenten.

Mit dem VMS werden alle bewegten Bilder der Polizei Hamburg gesteuert. Das VMS wurde 2009 als analoges System aufgebaut. Die analoge Technik ist mittlerweile so veraltet, dass das VMS bereits seit Jahren immer stetig von der analogen auf die digitale Technik umgerüstet wurde. Die Umrüstung ist

tatsächlich im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, so dass der Polizei Hamburg jetzt ein vollständig digitales VMS zur Verfügung steht. Ein externer Dienstleister ist zusammen mit der Fachabteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit das vorhandene VMS nicht zu ersetzen ist. Vielmehr wird empfohlen, dass vorhandene VMS weiterhin zu nutzen und weiterzuentwickeln.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrags über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden sowie der Lieferung der benötigten Video- und Übertragungskomponenten.

Mit dem VMS werden alle bewegten Bilder der Polizei Hamburg gesteuert. Das VMS wurde 2009 als analoges System aufgebaut. Die analoge Technik ist mittlerweile so veraltet, dass das VMS bereits seit Jahren immer stetig von der analogen auf die digitale Technik umgerüstet wurde. Die Umrüstung ist

tatsächlich im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, so dass der Polizei Hamburg jetzt ein vollständig digitales VMS zur Verfügung steht. Ein externer Dienstleister ist zusammen mit der Fachabteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit das vorhandene VMS nicht zu ersetzen ist. Vielmehr wird empfohlen, dass vorhandene VMS weiterhin zu nutzen und weiterzuentwickeln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Ein anderer Lieferant als Videoproject-ASS kommt nicht in Betracht, da das VMS auf Basis von funkwerk video systeme GmbH Artikel aufgebaut ist. Diese Komponenten sind nicht mit Komponenten von anderen Herstellern kompatibel, so dass nur diese Artikel in dem VMS verbaut werden können. funkwerk video

systeme GmbH ist der Hersteller der Videokomponenten und dieser Hersteller hat nur einen kleinen, exklusiven Kreis an Vertriebspartnern. Im Norddeutschen Raum ist der alleiniger Vertreiber dieser Anlagen die Firma Videoprojects-ASS. Somit kann kein Wettbewerb für das bestehende VMS hergestellt werden.

Die Vergabe des Auftrags erfolgt daher nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,

Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach

[gelöscht]

zu richten.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2022