Rahmenvertrag über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden sowie der Lieferung der benötigten Video- und Übertragungskomponenten.
Mit dem VMS werden alle bewegten Bilder der Polizei Hamburg gesteuert. Das VMS wurde 2009 als analoges System aufgebaut. Die analoge Technik ist mittlerweile so veraltet, dass das VMS bereits seit Jahren immer stetig von der analogen auf die digitale Technik umgerüstet wurde. Die Umrüstung ist
tatsächlich im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, so dass der Polizei Hamburg jetzt ein vollständig digitales VMS zur Verfügung steht. Ein externer Dienstleister ist zusammen mit der Fachabteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit das vorhandene VMS nicht zu ersetzen ist. Vielmehr wird empfohlen, dass vorhandene VMS weiterhin zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Hamburg
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Projektierung und Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich der Verkehrsbeobachtungstechnik, der Beobachtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden sowie der Lieferung der benötigten Video- und Übertragungskomponenten.
Mit dem VMS werden alle bewegten Bilder der Polizei Hamburg gesteuert. Das VMS wurde 2009 als analoges System aufgebaut. Die analoge Technik ist mittlerweile so veraltet, dass das VMS bereits seit Jahren immer stetig von der analogen auf die digitale Technik umgerüstet wurde. Die Umrüstung ist
tatsächlich im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, so dass der Polizei Hamburg jetzt ein vollständig digitales VMS zur Verfügung steht. Ein externer Dienstleister ist zusammen mit der Fachabteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit das vorhandene VMS nicht zu ersetzen ist. Vielmehr wird empfohlen, dass vorhandene VMS weiterhin zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein anderer Lieferant als Videoproject-ASS kommt nicht in Betracht, da das VMS auf Basis von funkwerk video systeme GmbH Artikel aufgebaut ist. Diese Komponenten sind nicht mit Komponenten von anderen Herstellern kompatibel, so dass nur diese Artikel in dem VMS verbaut werden können. funkwerk video
systeme GmbH ist der Hersteller der Videokomponenten und dieser Hersteller hat nur einen kleinen, exklusiven Kreis an Vertriebspartnern. Im Norddeutschen Raum ist der alleiniger Vertreiber dieser Anlagen die Firma Videoprojects-ASS. Somit kann kein Wettbewerb für das bestehende VMS hergestellt werden.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt daher nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.