Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 4 VgV die Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Aufgaben im Einzelnen
Der/Die gesuchte Auftragnehmer/Auftragnehmerin soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen:
a) Daten recherchieren sowie eigene statistische Auswertungen vornehmen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Für die vorzunehmenden statistischen Auswertungen sind wenigstens die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), der Mikrozensus sowie SOEP- und PASS-Daten zu nutzen; weitere Datenbasen sollen recherchiert und können ergänzend einbezogen werden. Die Datenrecherchen und statistischen Auswertungen beziehen sich zum Beispiel auf die Anzahl der Familien differenziert nach Kinderzahl, Kindesalter, Paarfamilie und Getrennt-, Alleinerziehende usw., auf Familien und Einkommen(sverteilung), auf Familien und Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder, auf die Schätzungen der Inanspruchnahme der bisherigen Leistungen (absolut und als Inanspruchnahmequote) und der zukünftigen Inanspruchnahme etc.
b) Kostenschätzungen und Ex-Ante-Wirkungsanalysen durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Die Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen sollen mittels eines Mikrosimulationsmodells mit einer repräsentativen Stichprobe der Bevölkerung als Datengrundlage durchgeführt werden. Im Modell soll das deutsche Steuer- und Transfersystem zum fortlaufend aktualisierten Rechtsstand abgebildet und die Interaktion von Leistungen berücksichtigt werden (Steuer-Transfer-Modell). Zudem sind die Schätzungen und Analysen sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung von Arbeitsangebotseffekten durchzuführen. Dafür ist ein empirisch gestütztes und nach unterschiedlichen Familientypen differenzierendes Arbeitsangebotsmodell einzusetzen, mit dem Vorhersagen über das Arbeitsangebotsverhalten der Familienmitglieder gemacht werden können.
Transferentzugsraten und Grenzbelastungen bezogen auf das Einkommen sind darzustellen, ebenso Mehr- und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine zentrale Aufgabe des IMA-Prozesses besteht in der Festlegung des Einkommensbegriffs, der der Abschmelzung des Zusatzbetrags zugrunde liegen soll. Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen (einschließlich der Interaktion von Leistungen) müssen daher unterschiedliche Einkommensbegriffe berücksichtigen.
c) Folge- und Wechselwirkungen aus der Interaktion staatlicher Leistungen und Regelungen jenseits der Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen separat nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Zum Beispiel beeinflusst heute die Höhe der Regelbedarfe die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums und damit die Höhe der steuerlichen Freibeträge. Ferner können sich je nach Ausgestaltung der Kindergrundsicherung unterschiedliche Folgen für den Finanzmehrbedarf oder Einsparungen beispielhaft beim Arbeitslosengeld II (zukünftig Bürgergeld), Wohngeld, Unterhalt(svorschuss), BAföG sowie weiterer Sozialleistungen ergeben. Auch sind Auswirkungen auf Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge darzustellen.
d) Berechnungen zur künftigen Höhe des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen.
Es sollen verschiedene Berechnungen zu den einzelnen Bestandteilen des neu zu definierenden soziokulturellen Existenzminimums von Kindern auf Basis der EVS und gegebenenfalls weiterer Datenquellen nach den Vorgaben der Facharbeitsgruppe 5 durchgeführt werden.
e) Mit den Facharbeitsgruppen zusammenarbeiten.
Der Erfolg der Arbeitsgruppe Quantifizierung (Q) hängt maßgeblich von dem Vertrauen aller beteiligten Bundesministerien in die zur Verfügung gestellten Ergebnisse ab. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss daher
- in einem fortwährenden Austausch mit der Facharbeitsgruppe Q - auch jenseits der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q - stehen,
- die organisatorische (Terminabstimmung, Räumlichkeiten, Technik, Verpflegung usw.) und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q übernehmen. Die Facharbeitsgruppe Q soll in 2023 fünfmal zusammenkommen, Tagungsort ist Berlin,
- seine/ihre Ergebnisse, die eingesetzten Berechnungsmethoden und Datenbasen dokumen-tieren, erläutern und mit den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe Q abstimmen sowie ggfs. zu Schätzungen Dritter Stellung nehmen,
- die Ergebnisse bei Bedarf in weiteren betroffenen Facharbeitsgruppen vorstellen, erläutern und mit den Arbeitsgruppenmitgliedern diskutieren,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Ergebnisse durchführen (z. B. Validierung durch Nutzung mehrerer Datenbasen) und dokumentieren,
- in Abstimmung mit der Facharbeitsgruppe Q das Mikrosimulations- und ggfs. das Arbeitsangebotsmodell weiterentwickeln.
f) Den Gesetzgebungsprozess begleiten
Nach Abschluss der IMA KiGruSi (voraussichtlich Ende 2023) startet der Gesetzgebungsprozess auf Grundlage des Berichts der IMA KiGruSi. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin muss für den Gesetzgebungsprozess die benötigten Zahlen auf Basis ihrer bisherigen Berechnungen bereitstellen und gegebenenfalls mit aktualisierten Berechnungen begleiten.
Es besteht eine einjährige Verlängerungsoption bis 31.12.2025.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht eine einjährige Verlängerungsoption bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstel-lungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Zusicherung, dass nach Abschluss der IMA der Gesetzgebungsprozess begleitet wird
h) Referenzen in Bezug auf die Durchführung und Leitung von (und Mitarbeit bei) anwen-dungsorientierten Forschungsprojekten
i) Referenzen in Bezug auf die Durchführung methodisch verwandter Forschungsprojekte
j) Referenzen über Verarbeitung von Mikrozensus-, SOEP- und PASS-Daten sowie Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 04.07.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.