Agile Transformation - Coaching und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 14-VST-E-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Agile Transformation - Coaching und Beratungsleistungen
Coaching- und Beratungsleistungen für die Einführung und Verankerung agiler Organisationsprinzipien, Methoden, Verfahren und Werkzeuge
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Die Toll Collect GmbH (nachfolgend Toll Collect) befindet sich in einem sich wandelnden Umfeld. Die neuen Anforderungen an das Unternehmen erfordern auch ein verändertes Vorgehensmodell und einen kulturellen Wandel hin zu einem agileren Unternehmen. Aus diesem Grund sollen in verschiedenen
Unternehmensbereichen und Fachbetrieben ein agiles
Zusammenarbeitsmodell eingeführt werden. Hierfür wurde ein unternehmensinternes Projekt aufgesetzt und ein interdisziplinäres Transition-Team etabliert. Um das Transition-Team in diesem Projekt zu befähigen und zu unterstützen, benötigt Toll Collect externe Unterstützung.
Aus diesem Anlass sucht Toll Collect einen Partner, der im Transformations- und
Veränderungsprozess sowie in unterschiedlichen agilen Projekten, Bereichen und Teams berät/coacht und das Unternehmen bei der agilen Neuausrichtung unterstützt. Gegenstand des Auftrages ist daher die Erbringung von Coaching- und Beratungsleistungen für die Einführung und Verankerung agiler Organisationsprinzipien, Methoden, Verfahren und Werkzeuge. Der
Schwerpunkt der Leistung liegt bei den Coaching-Leistungen. Leistungen der Organisationsberatung bestehen im Wesentlichen in der Validierung der bislang von Toll Collect entwickelten Konzeptionen. Der Auftrag gliedert sich in zwei Phasen. Die erste und leistungsintensivere Phase umfasst das Coaching und die Beratung bis zum Abschluss der Einführung. Die zweite Phase betrifft die Unterstützung in der nachgelagerten Lern- und Stabilisierungsphase zur Evaluierung, Optimierung und Verstetigung der Transformation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://timmermannpartners.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FRPTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wort-lauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland