Entwicklung und Implementierung einer Portallösung Referenznummer der Bekanntmachung: AL 4/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Implementierung einer Portallösung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung eine umfassende Portallösung inkl. der Verknüpfung von umliegenden Systemen zur vergeben, die teilweise mit ausgeschrieben werden bzw. bereits an der Charité existieren. Ziel der Portallösung ist es, die Patient:innen aktiver in ihr Behandlungsprozess einzubeziehen, zeitgemäße Services anzubieten, die Kommunikation zu verbessern, den Austausch von Informationen zu erleichtern und die Mitarbeitenden durch eine Optimierung der Prozesse in ihrer Arbeit zu unterstützen und dadurch zu entlasten.
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt:
Los 1: Portallösung
Los 2: Online Terminbuchung Videosprechstunde
Los 3: PRO-Software
Für alle drei Lose gibt es losübergreifende Anforderungen, wodurch eine Kooperation bzw. tiefe Integration der Softwarelösungen untereinander vorgegeben ist.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Charité-Portal
Berlin
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt eine umfassende Portallösung, inkl. der notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarewartung, zu beschaffen. Die zu beschaffenden Softwarelösungen werden mit den Losen 1 bis 3 ausgeschrieben. Die zu entwickelnde Portallösung (Los 1) stellt in diesem Zusammenhang die Basis für die Dienste Online-Terminbuchung (Los 2), Videosprechstunde (Los 2) und PRO-Software (Los 3) dar, deren Integrationen zwingend erforderlich sind.
Der Leistungsumfang für Los 1 umfasst die schnelle Zurverfügungstellung der geforderten Dienste (Sozialdienstdokumentation, Überleitungsplattform), die Campuslizenz für den Einsatz in der gesamten Charité bis 31.12.2024, mit Option zur Verlängerung, die Miete, Wartung und Support für die Vertragslaufzeit, die Begleitung der Produktenwicklung vom Gesamtkonzept des Charité-Portals über die Anbindung der Lösung an die bestehenden Systeme und Live-Testungen bis hin zur Charité-weiten Inbetriebnahme und Einführung (Implementierung) sowie die Entwicklung von individuellen Funktionen unter Berücksichtigung des Nutzerfeedbacks und der Experience Design Principles der Charité.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Online-Terminbuchung und Videosprechstunde
Berlin
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt eine umfassende Portallösung, inkl. der notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarewartung, zu beschaffen. Die zu beschaffenden Softwarelösungen werden mit den Losen 1 bis 3 ausgeschrieben. Die zu entwickelnde Portallösung (Los 1) stellt in diesem Zusammenhang die Basis für die Dienste Online-Terminbuchung (Los 2), Videosprechstunde (Los 2) und PRO-Software (Los 3) dar, deren Integrationen zwingend erforderlich sind.
Der Leistungsumfang für Los 2 umfasst die schnelle Zurverfügungstellung der geforderten Dienste (Online-Terminbuchung und Videosprechstunde), die Campuslizenz für den Einsatz in der gesamten Charité bis 31.12.2024, mit Option zur Verlängerung, Miete, Wartung und Support für die Vertragslaufzeit, die Begleitung der Produktenwicklung vom Gesamtkonzept des Charité-Portals, insb. die Integration der Online-Terminbuchung und Videosprechstunde, und die Anbindung der Portallösung an die bestehenden Systeme und Live-Testungen bis hin zur charitéweiten Inbetriebnahme und Einführung (Implementierung), die Entwicklung von individuellen Funktionen unter Berücksichtigung des Nutzerfeedbacks und der Experience Design Principles der Charité sowie Zuarbeiten und Begleitung von Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA).
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
PRO-Software
Berlin
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt eine umfassende Portallösung, inkl. der notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarewartung, zu beschaffen. Die zu beschaffenden Softwarelösungen werden mit den Losen 1 bis 3 ausgeschrieben. Die zu entwickelnde Portallösung (Los 1) stellt in diesem Zusammenhang die Basis für die Dienste Online-Terminbuchung (Los 2), Videosprechstunde (Los 2) und PRO-Software (Los 3) dar, deren Integrationen zwingend erforderlich sind.
Der Leistungsumfang für Los 3 umfasst die schnelle Zurverfügungstellung der geforderten Dienste (PRO-Software), die Campuslizenz für den Einsatz in der gesamten Charité bis 31.12.2024, mit Option zur Verlängerung, Miete, Wartung und Support für die Vertragslaufzeit, die Begleitung der Produktenwicklung vom Gesamtkonzept des Charité-Portals über die Anbindung der Lösung an die bestehenden Systeme und Live-Testungen bis hin zur Charité-weiten Inbetriebnahme und Einführung (Implementierung) sowie die Entwicklung von individuellen Funktionen unter Berücksichtigung des Nutzerfeedbacks und der Experience Design Principles der Charité.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PRO-Software
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.heartbeat-med.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]