Unterstützung des Programm-Managements für die ÖPNV-Infrastrukturplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IV-C3-001-EU-OV-DL

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 096-265799)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung des Programm-Managements für die ÖPNV-Infrastrukturplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IV-C3-001-EU-OV-DL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für

- Planungsumsetzung Aus- und Neubau Infrastruktur

- Politischer Meinungsbildungsprozess zu Vorhaben

- Formelle Beteiligungsverfahren

- Abstimmungen möglicher Weiterentwicklung Monitoring

- Verhandlungen von Finanzierungsverträgen

- Fördermittelbeantragungen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 096-265799

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Zu I.3) Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).

Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.

Schlusstermin für Anfragen:

Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, Auskünfte beim Berliner Korruptionsregister abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

muss es heißen:

Zu I.3) Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3). Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten, ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.

Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, Auskünfte beim Berliner Korruptionsregister abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Anwendung von § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV vorbehalten:

Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) künftig und im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind bzw. Dienstleistungen, die derzeit nicht als Teil der Leistungsbeschreibung anzusehen sind.

Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Aufgabengebiete/Geschäftsfelder des Auftraggebers, zusätzliche Schwerpunktprojekte und -themen, zusätzliche, derzeit noch nicht absehbare Infrastrukturvorhaben o. ä. handeln.

Daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendung von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV vor:

Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; darüber hinaus sind insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen in diesem Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, angegeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wurde vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rahmenvereinbarung angewandt werden. Somit handelt es sich um zulässige Ergänzungen und Änderungen, die auf dieser Basis künftig beauftragt werden dürfen.

Darüber hinaus behält es sich der Auftraggeber vor, je nach Wirtschaftlichkeit, Inhalt der neuen Anforderung und aktuellen Marktgegebenheiten derartige Leistungen neu auszuschreiben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: