Rahmenvertrag Ersatzteile und Komponenten, Revision und Reparatur von Automatischen Warnsystemen (ATWS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58614
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Ersatzteile und Komponenten, Revision und Reparatur von Automatischen Warnsystemen (ATWS)
Rahmenvereinbarung über Ersatzteile und Komponenten sowie Revision und Reparatur autonomer, automatische
Warnsysteme zur Warnung
vor Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb für die Sicherung von Instandhaltungsbaustellen
und Vegetationsbaustellen (ATWS)
Rahmenvereinbarung über Ersatzteile und Komponenten sowie Revision und Reparatur autonomer, automatische
Warnsysteme zur Warnung
vor Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb für die Sicherung von Instandhaltungsbaustellen
und Vegetationsbaustellen (ATWS)
2 x 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Diese Revision und Reparatur kann ausschließlich beim Hersteller – in diesem Fall bei der Zöllner
GmbH – durchgeführt werden, da nur dieser technisch in der Lage ist, diese Geräte und
Komponenten zu revisionieren/reparieren, da es keine Alternative am Markt dafür gibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Ersatzteile und Komponenten, Revision und Reparatur von Automatischen Warnsystemen (ATWS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.