Baustelleneinrichtung, Bekassinenau 32 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 008-22 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung, Bekassinenau 32
Die Grundschule Bekassinenau befindet sich im Hamburger Stadtteil Oldenfelde in Rahlstedt. Die Baumaßnahme umfasst einen 3 geschossigen Zu- und Ersatzbau mit allgemeinen Unterrichtsräumen für die Jahrgangsstufe 3 und 4, Fachräume für Kunst und Mathe, Funktions- und Gemeinschaftsflächen, einen Verwaltungs- und Lehrkräftebereich, einen Ganztagsschulbereich, eine Gymnastikhalle sowie den Nebennutzflächen zu den vorgenannten Funktionen. Die BGF des Gebäudes beträgt 3.291 m². Die Baustelle wird von der Bekassinenau im Bereich des derzeitigen Lehrerparkplatzes angefahren. Die Bekassinenau hat einen hohen städtischen schutzwerten Baumbestand welcher zu beachten ist.
Bekassinenau 32, 22147 Hamburg
Allgemeine Baustelleneinrichtung, Verkehrszeichen, 170 m Bauzaun, feste Baumschutzzäune, WC- und Bürocontainer mit Reinigung.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2022 bis März 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung, Bekassinenau 32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]