Postdienstleistungen - Versendung Formulare zur Außenwirkung der Unternehmernummer

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen - Versendung Formulare zur Außenwirkung der Unternehmernummer

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 20 g) sowie die Bearbeitung von Retouren für die einmalige Versandaktion der „Formulare zur Außenwirkung der Unternehmernummer“ im September/Oktober 2022.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 20 g) sowie die Bearbeitung von Retouren für die einmalige Versandaktion der „Formulare zur Außenwirkung der Unternehmernummer“ im September/Oktober 2022.

Die Sendungen werden dabei von einem/einer externen Druckdienstleister/in hergestellt, kuvertiert und in portooptimierter Reihenfolge nach Postleitregionen aufsteigend sortiert und durchlaufend nummeriert zur Abholung bereitgestellt.

Die Freimachung der Anschreiben erfolgt per DV-Freistempelung durch den/die externe Druckdienstleister/in.

Die Sendungen sind vom Sitz des/der externen Druckdienstleister/in durch den/die Auftragnehmer/in abzuholen.

Der/Die externe Druckdienstleister/in wird in einem weiteren Vergabeverfahren ausgeschrieben und ist noch nicht bekannt. Daher kann derzeit noch kein Abholstandort und kein Abholzeitpunkt benannt werden. Die Angaben werden spätestens nach Zuschlagserteilung nachgereicht bzw. abgestimmt.

Das Sendungsvolumen beträgt ca. 660.000 Sendung. Die ausgeschriebene Versandaktion soll voraussichtlich Anfang Oktober 2022 erfolgen. Eine genaue Terminabstimmung wird hierzu noch erfolgen.

Die AN/Der AN verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Leistungserbringung, spätestens jedoch automatisch am 31.12.2022 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Laufzeiten:

Die Auftraggeberin gibt folgende Sendungslaufzeiten gem. § 2 Nr. 3 PUDLV als Mindeststandard verbindlich vor:

E+1: Regionale Zustellung an Empfängerinnen/Empfänger.

E+2: Zustellung bundesweit E+X: Im grenzüberschreitenden Briefverkehr mit Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gelten die im Anhang der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstquali-tät (ABI. EG 1998 Nr. L 15 S. 14) festgelegten Qualitätsmerkmale. Wird der Anhang der Richtlinie geändert, so gelten die Qualitätsmerkmale in der geänderten Fassung vom ers-ten Tage des dritten auf die Veröffentlichung der Änderung folgenden Monat.

Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer sichert mit seiner/ihrer Angebotsabgabe zu, dass über die gesamte Vertragslaufzeit die jeweils geforderte Sendungslaufzeit und die unter Punkt 5.2 die-ser Leistungsbeschreibung definierten Zustellquoten erreicht werden. Bei einer tagesgleichen Einlieferung der entsprechend aufbereiteten Sendungen (unter Berücksichtigung der Fristen und Geschäftszeiten) bei der DPAG, ist von einer fristgerechten Zustellung auszugehen.

Laufzeitmessungen:

Die vorstehend definierten Laufzeiten sind für den Auftragnehmer/die Auftrag-nehmerin verbindlich. Er/Sie gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 80% für regionale Sendungen in einem Zeitfenster von E+1 und eine Zustellquote von mindestens 90% für bun-desweite Sendungen in einem Zeitfenster von E+2. Die Zustellquote wird als Anzahl der innerhalb dieser Fristen zugestellten Sendungen im Verhältnis zur Anzahl der beauftragten Sendungen definiert.

Zur Ermittlung der Zustellquote werden folgende Rückläufer nicht berücksichtigt:

• kein Briefkasten vorhanden • Briefkasten defekt • Briefkasten überfüllt • Neu ermittelte Anschrift durch Zustellerin/Zusteller • PLZ und Straße stimmen nicht überein • Hausnummer fehlt • Straße fehlt • Empfängername fehlt • Wohnungseinheitennummer fehlt • Hausnummer existiert nicht • Straße existiert nicht • Annahmeverweigerung: Briefkasten verklebt • Annahmeverweigerung: kein Zugang zum Briefkasten • Sonstiges: persönliche Annahmeverweigerung Alle anderen Rückläufer werden bei der Ermittlung der Zustellquote als „nicht rechtzeitig zuge-stellt“ berücksichtigt.

Gerät die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer mit vereinbarten Terminen oder Fristen in Verzug i.S.d. § 286 BGB und hält dadurch die genannte Zustellquote nicht ein, verwirkt die Auftragneh-merin/der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin/der Auf-tragnehmer den Verzug nicht zu vertreten hat.

Redressmanagement:

Grundsätzlich muss eine Erfassung und Auswertung der nicht zustellbaren Sendungen durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer erfolgen. Die nicht zustellbaren Anschriften müssen von der AN/vom AN abgeglichen und ggf. durch neue Anschriften korrigiert werden. Die BGW erwar-tet insbesondere Angaben zu Datenquellen, Vorgehensweise, Regelmäßigkeit und Häufigkeit des Informationsabgleichs über Adressänderungen.

Die neuen Adressen sind in einem offenen Dateiformat (HTML oder Microsoft Excel oder kom-patibel) mit den in Anlagen 2a, 2b zur Leistungsbeschreibung angegebenen Feldinhalten innerhalb von einer Woche nach Einlieferung in digitaler Form an die Auftraggeberin zu übermitteln. Insbesondere unsere alphanumerische Fallnummer und das Kennzeichen der Versandaktion ist mitzuliefen. Hierfür sind die Spalten Kd_Info laut Anlage zu verwenden. Diese Information ist der ersten Adresszeile oder/und in einem vereinbarten Datamatrixcode zu entnehmen.

Die Gründe für eine nicht erfolgte Zustellung sind in der Spalte „Adr_Merk“ zu dokumentieren. Gründe, die für eine nicht erfolgreiche Zustellung in Betracht kommen könnten, sind insbesonde-re: Annahme verweigert, Empfängerin/Empfänger verstorben / Unternehmen erloschen, Sen-dung nicht abgeholt, Empfänger verzogen, Empfänger verzogen und neue Anschrift darf nicht mitgeteilt werden, sowie Mängel am Namen oder der Adresse. Die Sendungen sind zu vernich-ten. Die Vernichtung der Sendungen ist der Auftraggeberin in geeigneter Form (beispielsweise ein Vernichtungsprotokoll) innerhalb von vier Wochen nachzuweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-122415
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-08
Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen - Versendung Formulare zur Außenwirkung der Unternehmernummer

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.

2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.

3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.

4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.

5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.

6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.

7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.

8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und

- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.

- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.

- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.

- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).

- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2022