KBS: Bekanntmachung vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-146
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
KBS: Bekanntmachung vergebener Auftrag
Ausgeschrieben wird die Einführung eines neuen Kernbanksystems (KBS) zzgl. Optionen (siehe II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Inbetriebnahme eines Kernbanksystems (KBS) für die IBB. In diesem zentralen IT-System erfolgt insbesondere die Bearbeitung des Förder- und Kreditgeschäfts, die Abwicklung der Treasury-Produkte sowie die zugehörige Buchhaltung. Bestandteile des Vertrags werden im Wesentlichen die Feinkonzeption des neuen Kernbankensystems (KBS) nach den Anforderungen der IBB, die Lizenzierung und das Customizing von Standardsoftware, die individuelle Erweiterung und Ergänzung von Standardsoftware, die Entwicklung von Schnittstellen und weiteren erforderlichen Softwarekomponenten, die Installation und Integration aller Komponenten in die vorhandene Infrastruktur der IBB, die Dokumentation des KBS und seiner Komponenten, der Betrieb der Entwicklungsinfrastruktur, die Datenmigration aus Altsystemen, Schulungs- und Beratungsleistungen, der post-go-live-Support sowie [OPTIONAL: der Full-Service-Betrieb des KBS und] die Pflege des KBS sein.
Die IBB sucht aktiv nach Partnerinstituten aus dem Kreis der deutschen Förderbanken für die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt, um Kosten, Aufwand und Risiken zu teilen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und wann Partnerinstitute in die Ausschreibung bzw. das Einführungsprojekt einsteigen.
Hierzu gibt es 3 mögliche Szenarien:
I. Einbeziehung des Partnerinstituts nach Veröffentlichung der Ausschreibung, aber noch vor Vertragsabschluss.
II. Einbeziehung des Partnerinstituts erst nach Vertragsabschluss im Rahmen des Einführungsprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Einführungsprojekts.
III. Darüber hinaus sollen weitere Förderinstitute (https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/foerderbanken-des-bundes-und-der-laender) die Möglichkeit erhalten, dem geschlossenen Vertrag beizutreten bzw. die eingekaufte Lösung analog umzusetzen, ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Regelungen hierzu sind im Vertragsentwurf und der Bekanntmachung berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2).
Detaillierte Informationen zu den Bedürfnissen und Anforderungen der IBB an die zu beschaffende Leistung entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1) und Anforderungskatalog (Anlage 2.2). Die Dokumente enthalten vertrauliche Informationen und werden daher nach Einreichung der Erklärung "Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz bei Ausschreibungen" (Anlage 01) zur Verfügung gestellt.
In dem Dokument "Fachliche Rahmenbedingungen" (Anlage 2.1, Punkt 4 Scope der Ausschreibung) ist der Umfang des vom Anbieter erwarteten Lösungsangebots (sogenannter "Muss"-Scope) dargestellt.
Das Funktionscluster Treasury Backoffice und die Funktionen "Emissionen managen" und "Liquidität managen" (Funktionscluster TR Frontoffice) sowie die Funktion "IFRS - Bilanz erstellen" (Funktionscluster Rechnungswesen) sind Optionen im "Muss"-Scope, für die vom Anbieter eine Lösung erwartet wird, für die sich die IBB jedoch jeweils offen hält, ob diese auch tatsächlich beauftragt werden.
Das Funktionscluster dispositiver Datenhaushalt ist eine Option im "Kann"-Scope, die - idealerweise - ebenfalls durch die anzubietende Softwarelösung abgedeckt werden soll (aber nicht muss), jedoch tatsächlich als optionaler Bestandteil der neuen Lösung zu verstehen ist.
Zusätzlich soll der Anbieter der IBB die Möglichkeit anbieten, die Wartung und Weiterentwicklung der Lösung nach Go-Live für einen Zeitraum von vorerst bis zu 5 Jahren durch den Anbieter durchführen zu lassen (Details s. Anlage 2.1, Punkt 9 Wartung und Weiterentwicklung der Lösung).
Bieter müssen im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR brutto zu bezahlen) gem. § 9 BerlAVG und zur Verhinderung von Benachteiligungen gem. § 14 BerlAVG nachkommen.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14483
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
2. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
3. Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
4. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
5. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Dabei liegt zugrunde, dass im wettbewerblichen Dialog der Auftragsgegenstand noch nicht so bestimmt sein kann wie in anderen Verfahren. Insofern behält sich die IBB entsprechende Änderungen an allen Unterlagen und Kriterien vor (diese werden transparent bekanntgemacht und sind i.d.R. auch Gegenstand des Dialoges). Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 01.12.2020 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXRPWT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/