Bau und betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II
Bau und betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung plant als Ersatz für das vorhandene Polarforschungsschiff "POLARSTERN" den Neubau eines multifunktionalen eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes "POLARSTERN II" (PS II) für die arktischen und antarktischen Einsatzgebiete, sowie für die Versorgung der Forschungsstation "Neumayer III" (Neumayer-Station III) in der Antarktis.
Der zu vergebende Auftrag umfasst den Bau und die betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II.
Dies beinhaltet alle erforderlichen Leistungen, um das Schiff mangelfrei, komplett und betriebsbereit so herzustellen, dass es den umfangreichen Anforderungen an die bestimmungsgemäße Nutzung im wissenschaftlichen sowie im Versorgungsbetrieb gerecht wird.
• Geprüft wird in der ersten Stufe, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen/Nachweisen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
• In der zweiten Stufe wird bewertet, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorliegenden Angaben und Nachweisen und Referenzen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen (keine Ausschlussgründe einschlägig). Ein insoweit nicht zu berücksichtigender Bewerber wird benachrichtigt.
• Es ist beabsichtigt, höchstens 7 Bewerber (die ersten sieben der Rangliste) für die Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Erhöhung der Anzahl der für ein Angebot ausgewählten Bewerber bleibt für den Fall vorbehalten, dass Bewerbungen vorliegen, die nach der Bewertung die identische Gesamtpunktzahl erreichen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Herstellung des Wettbewerbs mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind (§ 51 Abs. 2 VgV). Sofern die genannte Mindestzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, kann das Vergabeverfahren fortgeführt werden, indem der oder die Bewerber eingeladen werden, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
• Die Auswahl der zur Angebotsaufforderung aufzufordernden Bewerber erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Wertungskriterien. Die AG erstellt eine Rangliste der einzelnen Bewerber auf Basis der erreichten Punkte und wird aus den eingehenden Teilnahmeanträgen die geeignetsten Bewerber auffordern, ein erstes indikatives Angebot abzugeben.
• Die Vergabe der Bewertungspunkte geschieht in Abhängigkeit der größtmöglichen Erfüllung nachstehend benannter Kriterien. Die Gesamt-Bewertung erfolgt mit 0,00 Punkten bis zu 100,00 Punkte. Die für die Wertung relevante Punktezahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
• Die Vergabestelle behält sich das Losverfahren vor, sofern mehrere Bewerber dieselbe Punktezahl aufweisen.
Im Folgenden werden die Wertungskriterien zur Bewerber vergleichenden Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie deren jeweiligen prozentualen Anteil an der Gesamtwertung genannt.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden:
Maximal 70 Punkte werden vergeben für Unternehmensreferenzen für den Spezialschiffbau, davon:
1.) Maximal 20 Punkte für hochseegängiges Spezialschiff aus Bereich Forschung mit einer Länge über alles von mindestens 50 m, davon max. 15 Punkte für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung und max. 5 Punkte für die Höhe des Auftragswertes.
2.) Maximal 17,5 Punkte für eisbrechendes Schiff mit einer Länge über alles von mindestens 80 m für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung.
3.) Maximal 12,5 Punkte für sonstiges hochseegängiges Spezialschiff mit einer Länge über alles von mindestens 80 m, davon max. 7,5 Punkte für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung und max. 5 Punkte für die Höhe des Auftragswertes.
4.) Maximal 10 Punkte für Schiff mit alternativer Energieerzeugung für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf den Innovationsgrad.
5.) Maximal 10 Punkte werden vergeben für Schiff mit besonderen Nachhaltigkeitseigenschaften, davon:
5 Punkte für Blauer Engel (oder gleichwertig),
3 Punkte für Unterwasserschall - Klassezeichen Silent R (oder gleichwertig),
2 Punkte für Innenraumschall - höchste Comfort-Klasse einer IACS-Klasse (oder gleichwertig).
Maximal 20 Punkte werden vergeben für Prozessqualität/Zertifizierungen, davon:
5 Punkte für DIN EN ISO 9001:2015 - Qualitätsmanagementnorm (oder gleichwertig),
5 Punkte für DIN EN ISO 14001:2015 - Umweltmanagementnorm (oder gleichwertig),
5 Punkte für ISO 45001 - Arbeitsschutzmanagementnorm (oder gleichwertig) und 5 Punkte für ISO 21500 - Projektmanagementnorm (oder gleichwertig).
Maximal 10 Punkte werden vergeben für den Bereich Infrastruktur, davon:
4 Punkte für Pierkapazitäten,
2 Punkte für Krankapazitäten und 4 Punkte für Helgen/Dockkapazitäten.
Auf Ziff. 8.13.3 Bewerbermemorandum (abzurufen über den in Abschnitt I.3 genannten Link) wird verwiesen.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren Verfahrensschritten ab. Alle Bedingungen sind dem Bewerbermemorandum zum Teilnahmewettbewerb (über den in Abschnitt I.3 genannten Link frei verfügbar) und den weiterführenden Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu Abschnitt II. 2.7: Laufzeit des Vertrages: Die angegebene Laufzeit ist nicht verbindlich. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 42 VgV,
3. Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen durch Selbstreinigung nach § 125 GWB (nur soweit einschlägig),
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes gem. Art. 5k) der Verordnung (EU) 2022/576,
5. Eigenerklärung zum Mindestlohn,
6. Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig) und 7. Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig).
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Leistungsfähigkeit von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer) beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von entsprechend benannten Unternehmen und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nicht anders angegeben.
Auf Ziff. 8.13 Bewerbermemorandum (abzurufen über den in Abschnitt I.3 genannten Link) wird verwiesen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der folgenden drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2018, 2019, 2020,
2. Jahresabschlüsse der folgenden fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2016 - 2020,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die folgenden drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen: 2018, 2019, 2020,
4. Creditreform-Auskunft oder Auskunft einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunftei zur Darlegung des Bonitätsratings des Bewerbers und 5. Eigenerklärung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. vergleichbare Versicherung oder Formblatt Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Leistungsfähigkeit von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer) beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von entsprechend benannten Unternehmen und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nicht anders angegeben.
Auf Ziff. 8.13 Bewerbermemorandum (abzurufen über den in Abschnitt I.3 genannten Link) wird verwiesen.
1. Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 - 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte,
2. Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmerleistungen im Verzeichnis der Nachunternehmer (nur soweit einschlägig),
3. Eigenerklärung Sprache,
4. Nachweis eines Welding Workshop Approval Certificate einer IACS-Klasse oder Formblatt Eigenerklärung Welding Workshop Approval Certificate IACS-Klasse,
5. Eigenerklärung Referenzen und 6. Eigenerklärung und Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten witterungsunabhängigen Fertigung.
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit keine anderen Festlegungen getroffen werden.
Auf Ziff. 8.13 Bewerbermemorandum (abzurufen über den in Abschnitt I.3 genannten Link) wird verwiesen.
Der Bewerber hat aussagekräftige Referenz/en über eigenerbrachte Leistungen darzustellen. Es gelten insoweit die folgenden Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz über eigenerbrachte Leistungen der abgeschlossenen Planung und des Neubaus für einen der folgenden drei Schiffstypen mit den angegebenen Längen über alles (Lüa):
• hochseegängiges Spezialschiff aus dem Bereich Forschung ≥ 50m oder • eisbrechendes Schiff ≥ 80m oder • sonstiges hochseegängiges Spezialschiff ≥ 80m.
Die vom Bewerber angeführte Schiffsreferenz muss ein in den letzten 10 Jahren abgeliefertes Schiff sein.
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen müssen die eigenerbrachten Leistungen der Planung und des Neubaus nicht für alle geforderten Schiffstypen durch eine einzige Referenz nachgewiesen werden.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz für eine der verschiedenen Referenz-Kategorien anführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über diese Plattform subreport ELViS.
Bei Problemen technischer Art mit dieser Plattform wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer des technischen Supports:
[gelöscht].
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, dass er eine etwaige Rüge nicht aufrechterhält.