OV_LK_Jahresabschlussprüfungen des kaufmännischen Rechnungswesens beim FVB Referenznummer der Bekanntmachung: GV-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fv-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leibniz-fvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV_LK_Jahresabschlussprüfungen des kaufmännischen Rechnungswesens beim FVB
Jahresabschlussprüfungen des kaufmännischen Rechnungswesens beim Forschungsverbund Berlin e.V.
Forschungsverbund Berlin e. V.
Rudower Chaussee 17
12489 Berlin
Auftragsgegenstand:
- Die Jahresabschlussprüfungen für das kaufmännische Rechnungswesen für den Forschungsverbund Berlin e. V. gesamt, die sieben im Forschungsverbund Berlin e. V. zusammengeschlossen Forschungsinstitute und die Gemeinsame Verwaltung,
- Die Prüfung des Lageberichts,
- Die Prüfung der Überleitungsrechnung zur Einnahmen- und Ausgabenrechnung,
- Die Prüfung der Abrechnung der Programmbudgets der einzelnen Institute.
Weiterhin ist Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorzusehen. Im Prüfbericht soll eine Aussage enthalten sein, ob die Mittel im Einklang mit den Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätzen, den Allgemeinen Nebenbestimmungen für die institutionelle Förderung (ANBest-I) und anderer besonderer Nebenbestimmungen verwendet worden sind.
Zu dem Leistungsumfang gehört auch die Präsentation der Berichte in den Aufsichtsgremien und der Druck der Prüfungsberichte.
Vertragslaufzeit: 4 Jahre (jährlich automatische Verlängerung sofern ein Haushaltsjahr des FVB abgeschlossen wurde) + zweimalige Option einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Zweimalige Option einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Zweimalige Option einer Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr.
Die Bieter sind verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens unter dem Link der Ausschreibung auf der Internetseite der Vergabekooperation über die Beantwortung von Rückfragen, über Bieterinformationen und ergänzende Informationen zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
b) Unterzeichnung des Formulars "FVB_Bietererklaerung zur Eignung_10_21".
c) Ausfüllung und Unterzeichnung des Formulars "FFV".
d) Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung-VO-2022-833".
Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Laufzeit der Leistungserbringung, die den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44b Abs. 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht.
Die Versicherungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Bei Auftragserteilung wird der Nachweis verlangt.
a) Referenzen:
Die Prüfer sind namentlich zu benennen und müssen Prüfungserfahrung im Bereich öffentlich finanzierter Unternehmen/Forschungseinrichtungen mit einem Jahresumsatz von mind. 140 Millionen Euro und mind. 1.500 Mitarbeiter*innen inkl. der Konsolidierung von mehreren Buchungskreisen nachweisen. Nennung von mindestens 3 solchen Referenzen. Die Referenzen dürfen aus den letzten 3 Jahren (gerechnet rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Versendung dieser Bekanntmachung) stammen.
b) Erklärung über die notwendigen Kenntnisse der HGrG, ANBEST-I und BHO und LHO-Berlin, EU Beihilferecht.
c) Erklärung über die Kenntnisse der SAP-Module FI, PSM, CO, MM und FI-AA.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).