Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 555 23000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_011_LAF II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 555 23000-2
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Verpflegungsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Buchholzer Straße 110-140 in 13159 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o.g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Betriebsdienstleistungen werden seperat in der Vergabemaßnahme 2022_010_LAF II ausgeschieben. Das Objekt verfügt über eine vertragliche Kapazität von 400 Personen.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Verpflegungsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Buchholzer Straße 110-140 in 13159 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o.g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Das Objekt verfügt über eine vertragliche Kapazität von 400 Personen.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin einmal um 6 Monate verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 09.10.2022. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124EU);
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).;
3) Eigenerklärung und Nachweis, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden.;
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Möglicherweise geforderte Mindestanforderungen:
Zu 3)
Dem Angebot ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung oder aktuellste Gewerbeummeldung in Kopie beizufügen.
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Nachweis aktuelle Bescheinigung in Steuersachen in Kopie sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (vgl. Vordruck 1)
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz soweit er sich auf Essensverpflegungsleistungen bezieht, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1).
1) Geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen, d.h. das Leistungsende darf nicht vor 2019 liegen. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Objekt / Einrichtung (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Art des Objektes
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Als vergleichbare Leistungen werden durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita oder vergleichbares angesehen) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen.)
- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl beschäftigter Mitarbeiter/innen, die mit Aufgaben betraut sind, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.). Mitarbeiter/innen auf Werkvertragsbasis dürfen hierbei nicht zum Nachweis aufgeführt werden. (vgl. Vordruck 1);
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Eigenerklärung den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nach-weislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck, Wirt-235 und Wirt-236).
zu 1)
- Mindestens eine Referenz über erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
- der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
- Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825 Berlin
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland