Betonwerkstein, Fraenkelstraße 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 098-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Betonwerkstein, Fraenkelstraße 3
In der Schule Fraenkelstraße wird das gesamte Gebäude in einem Bauabschnitt saniert.
Es handelt sich um ein Gebäude mit 7 Vollgeschossen (UG bis 5. OG) mit Unterrichtsräumen,
Fachklassen, Speiseräumen, zwei Sporthallen, einer Aula und drei Haupt-Treppenhäusern,
einem 2. Untergeschoss (Kriechkeller, bis ca. 1,80 m hoch) und einem Treppenaufgang zum
Dachaustritt (6. OG). Insgesamt umfasst das Gebäude knapp 7.300 m² Fläche.
Als Vorabmaßnahme werden die gesamten Abbrucharbeiten mit der Schadstoffsanierung im
gesamten Gebäude ausgeführt. Die Schule ist während der Arbeiten nicht in Betrieb.
Fraenkelstraße 3, Hamburg
- 350 m² Überarbeiten Betonwerkstein
- 1.385 m² Reinigen Flurflächen
- 530 m Überarbeiten Treppenstufen
- 20 St Treppenstufen ergänzen
- 30 St Betonwerksteinfliesen ergänzen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2022 bis Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonwerkstein, Fraenkelstraße 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im vorliegenden Vergabeverfahren sind keine wertbaren Angebote eingegangen.
Die Ausschreibung ist nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]