Los 08 – Dacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-B-Ver-0137

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 08 – Dacharbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 19-B-Ver-0137
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45261910 Dachreparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.

Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dachterrasse soll eine modulare, höhenverstellbare und windsogbelastbare Unterkonstruktion aus Aluminium ausgeführt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich Änderungen bezüglich des Dachaufbaus ergeben. Der geänderte Dachaufbau sowie die komplexe Integration der Elektroinstallation in der Ebene der Dachkonstruktion haben zu der Überarbeitung der Terrassenunterkonstruktion geführt.

Zudem sind seit Auftragsvergabe die Materialpreise im Segment Stahl- und Metallbau im Laufe der vergangenen Monate in Folge der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Russland-Konfliktes exorbitant gestiegen. Im vorliegenden Angebot werden daher Zuschläge auf die

Einheitspreise angewendet.

Minderkosten aus dem Haupt-LV wurden mit Prüfung des vorliegenden Nachtragsangebotes gegengerechnet. Kalkulationsnachweise liegen zum Nachtragsangebot seitens des AN vor.

Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden.

Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,

• da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um Leistungen aus dem Haupt-LV, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten.

• Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich.

• Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende August 2022) würde ein Wechsel des AN zu weiteren Verzögerungen führen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde.

Ausgehend von überschlägig geschätzten Kosten des Baustillstandes in Höhe von 110T€/Monat (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden hier allein bei einer erneuten Ausschreibung mit einer Dauer von ca. 4 Monaten Kosten in

Höhe von 440T€ entstehen, was die aktuelle Nachtragssumme geringfügig überschreiten würde aber weiterhin nicht wirtschaftlich begründbar ist, da die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei

anderen Unternehmen in gleicher Form ebenfalls anzusetzen sind. Bei einer Neuausschreibung ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen würden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 216-529104

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 33000-027-236.19 MZB 234.22
Los-Nr.: 08
Bezeichnung des Auftrags:

VE08 - Dach, hier NT06, NA07 - Unterkonstruktion Dachterrasse

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2022