Wartung, Notrufservice und ZÜS Management an Aufzugsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs - Dauerschuldverhältnis Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 025-22 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Notrufservice und ZÜS Management an Aufzugsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs - Dauerschuldverhältnis
Schulbau Hamburg (SBH) hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach
wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. SBH verwaltet derzeit ca. 400 Schulen.
Die Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) ist ein städtisches Unternehmen, das für ca. 50 Schulstandorte im Süden von Hamburg die Dienstleistungen in den Bereichen Bau, Betrieb und Bewirtschaftung wahrnimmt.
Mit dieser Auschreibung beabsichtigt der AG Leistungen für ca. 274 Aufzugsanlagen zu ver-geben. Die Leistungen beinhalten die regelmäßige Wartung der Aufzugsanlagen, die Ge-währleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Not-rufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle ein-schl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen.
Weitere Bestandteile der zu vergebenden Leistungen sind die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Ma-nagement), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie, die Wartung von ggf. installier-ten RWA-Anlagen/Schachtentrauchungsanlagen und die Erstellung eines Notfallplanes, so-wie die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Los 1 Region Mitte (RM) + Bergedorf (RB)
Hamburg - Regionen Mitte und Bergedorf
Gegenstand des Vertrages ist die vorschriftsmäßige, fach- und bedarfsgerechte Wartung und ggf. Instandsetzung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und bei Bedarf die Wartung für einzelne Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Aufzugsschächten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Eine sichere und bestimmungs-gemäße Funktion dieser Anlagen ist für die Dauer des Vertragszeitraumes zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und ggf. zu optimieren.
Die beauftragten Leistungen für Wartung und ggf. Instandsetzung sind unter der Einhaltung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Eine nachvollziehbare und anlagenbezogene Dokumentation (Berichtswesen) der ausgeführten Leistungen ist regelmäßig für die Bewertung des Anlagenzustandes, der Anlagenauslastung, sowie zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Weitere geschuldete Leistungen des AN sind die Gewährleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Notrufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle einschl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen. Darüber hinaus schuldet der AN die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Management), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie die Erstellung eines Notfallplanes und die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beauftragung (ca. Anfang September 2022) und endet am 31. August 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. August 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Los 2 Region Altona (RA) + Eimsbüttel (R
Hamburg - Regionen Altona und Eimsbüttel
Gegenstand des Vertrages ist die vorschriftsmäßige, fach- und bedarfsgerechte Wartung und ggf. Instandsetzung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und bei Bedarf die Wartung für einzelne Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Aufzugsschächten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Eine sichere und bestimmungs-gemäße Funktion dieser Anlagen ist für die Dauer des Vertragszeitraumes zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und ggf. zu optimieren.
Die beauftragten Leistungen für Wartung und ggf. Instandsetzung sind unter der Einhaltung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Eine nachvollziehbare und anlagenbezogene Dokumentation (Berichtswesen) der ausgeführten Leistungen ist regelmäßig für die Bewertung des Anlagenzustandes, der Anlagenauslastung, sowie zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Weitere geschuldete Leistungen des AN sind die Gewährleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Notrufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle einschl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen. Darüber hinaus schuldet der AN die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Management), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie die Erstellung eines Notfallplanes und die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beauftragung (ca. Anfang September 2022) und endet am 31. August 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. August 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Los 3 Region Wandsbek (RWN) + Wandsbek
Hamburg - Regionen Wandsbek- Nord und Wandsbek-Süd
Gegenstand des Vertrages ist die vorschriftsmäßige, fach- und bedarfsgerechte Wartung und ggf. Instandsetzung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und bei Bedarf die Wartung für einzelne Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Aufzugsschächten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Eine sichere und bestimmungs-gemäße Funktion dieser Anlagen ist für die Dauer des Vertragszeitraumes zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und ggf. zu optimieren.
Die beauftragten Leistungen für Wartung und ggf. Instandsetzung sind unter der Einhaltung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Eine nachvollziehbare und anlagenbezogene Dokumentation (Berichtswesen) der ausgeführten Leistungen ist regelmäßig für die Bewertung des Anlagenzustandes, der Anlagenauslastung, sowie zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Weitere geschuldete Leistungen des AN sind die Gewährleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Notrufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle einschl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen. Darüber hinaus schuldet der AN die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Management), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie die Erstellung eines Notfallplanes und die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beauftragung (ca. Anfang September 2022) und endet am 31. August 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. August 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Los 4 Region Nord (RN) + HIBB (RH)
Hamburg - Region Nord und überregional HiBB
Gegenstand des Vertrages ist die vorschriftsmäßige, fach- und bedarfsgerechte Wartung und ggf. Instandsetzung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und bei Bedarf die Wartung für einzelne Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Aufzugsschächten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Eine sichere und bestimmungs-gemäße Funktion dieser Anlagen ist für die Dauer des Vertragszeitraumes zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und ggf. zu optimieren.
Die beauftragten Leistungen für Wartung und ggf. Instandsetzung sind unter der Einhaltung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Eine nachvollziehbare und anlagenbezogene Dokumentation (Berichtswesen) der ausgeführten Leistungen ist regelmäßig für die Bewertung des Anlagenzustandes, der Anlagenauslastung, sowie zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Weitere geschuldete Leistungen des AN sind die Gewährleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Notrufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle einschl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen. Darüber hinaus schuldet der AN die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Management), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie die Erstellung eines Notfallplanes und die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beauftragung (ca. Anfang September 2022) und endet am 31. August 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. August 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Los 5 Region Süd (RS)
Hamburg - Region Süd (GMH)
Gegenstand des Vertrages ist die vorschriftsmäßige, fach- und bedarfsgerechte Wartung und ggf. Instandsetzung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und bei Bedarf die Wartung für einzelne Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Aufzugsschächten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Eine sichere und bestimmungs-gemäße Funktion dieser Anlagen ist für die Dauer des Vertragszeitraumes zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten und ggf. zu optimieren.
Die beauftragten Leistungen für Wartung und ggf. Instandsetzung sind unter der Einhaltung der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Eine nachvollziehbare und anlagenbezogene Dokumentation (Berichtswesen) der ausgeführten Leistungen ist regelmäßig für die Bewertung des Anlagenzustandes, der Anlagenauslastung, sowie zur Qualitätssicherung zu erstellen.
Weitere geschuldete Leistungen des AN sind die Gewährleistung eines Stördienstes sowie die Installation, Einrichtung und der Betrieb einer Notrufeinrichtung zur Notrufweiterleitung aus dem Fahrkorb an eine ständig besetzte Stelle einschl. der Notbefreiung von eingeschlossenen Personen. Darüber hinaus schuldet der AN die Beauftragung, Organisation und Begleitung von gesetzlich wiederkehrenden Prüfungen für Aufzugsanlagen (ZÜS Management), einschl. der Bereitstellung von Prüfmitteln, sowie die Erstellung eines Notfallplanes und die Erfüllung eines regelmäßigen Berichtswesens.
Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beauftragung (ca. Anfang September 2022) und endet am 31. August 2025.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um jeweils 1 Jahr zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. August 2026 zu verlängern (Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvor-schrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
A) Versicherungsnachweis der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Umwelt-, Bearbeitungs- und Vermögensschäden mit Angabe der Versicherungssummen (gültig und nicht älter als 12 Monate)
B) Angaben zur Anzahl der im Unternehmen des AN in den vergangenen 3 Jahren angestellten qualifizierten Fachkräfte, unterteilt nach ausführenden Fachkräften und Techniker/Meister/Ingenieure, für den Fachbereich Wartung und Instandhaltung für die Jahre 2019, 2020 und 2021
C) Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
D) Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
E) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
zu A) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Deckungssummen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden umfassen.
zu B) Für den Erhalt des Loses 1 sind mind. 3 ausführende Fachkräfte sowie 1 Techniker/Meister/Ingenieur nachzuweisen. Für den Erhalt des Loses 2 sind mind. 3 ausführende Fachkräfte sowie 1 Techniker/Meister/Ingenieur nachzuweisen. Für den Erhalt des Loses 3 sind mind. 3 ausführende Fachkräfte sowie 1 Techniker/Meister/Ingenieur nachzuweisen. Für den Erhalt des Loses 4 sind mind. 3 ausführende Fachkräfte sowie 1 Techniker/Meister/Ingenieur nachzuweisen. Für den Erhalt des Loses 5 sind mind. 2 ausführende Fachkräfte sowie 1 Techniker/Meister/Ingenieur nachzuweisen. Für den Erhalt des
Zuschlages auf mehr als ein Los addiert sich die erforderliche Mindestanzahl ausführender Fachkräfte entsprechend den geforderten Mindestangaben auf.
A) Mindestens drei Referenzen die nicht älter als drei Jahre sind, über vergleichbare Projekte, unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten
B) Qualifizierungsnachweise zu Fach- und Sachkunde der vom AN für die Leistungserbringung aus diesem Vertragsverhältnis vorgesehenen Mitarbeiter/-innen
C) Nachweise zu Kenntnissen und Fähigkeiten des AN, die die Kompetenzen und die Fähigkeiten im herstellerübergreifenden Umgang mit Aufzugsanlagen, Aufzugssteuerungen und Anlagenkomponenten plausibel belegen (bspw. Zertifizierungen, Fort-bildungsnachweise, etc.)
D) Unterzeichnete Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]