Unterhaltsreinigung/Standort Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-146-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung/Standort Berlin
Der Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Dienstleistungen - Unterhaltsreinigung für den Berliner Standlort der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH, Spittelmarkt 10, 10117 Berlin.
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Spittelmarkt 10 10117 Berlin
Gegenstand der Vergabe sind:
- Unterhaltsreinigung
- Grundreinigung
- Teppich-Grundreinigung
- Linoleum-Grundreinigung
- Parkettboden-Pflege
- Lieferung von Kleinmaterial
Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Wird der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrags nicht schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Das erste halbe Jahr ist auf Probe. Innerhalb dieser Zeit besteht ein Kündigungsrecht der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
1. Darstellung des Netto bereichsbezogenen Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden oder Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung und Schlüsselversicherung
1. Bereichsbezogener Gesamtumsatz mind. 100.000,- Euro (Durchschnitt aus den letzten drei Jahren). Falls nicht ein einzelner Bieter, sondern eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, können hierfür die Umsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme:
a. Mindestdeckung bei Personen-, Sach-, und Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,- Euro pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr
b. Mindestdeckungssumme bei Schlüsselschäden in Höhe von 50.000,- Euro pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr
Die Versicherungen müssen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. Mindestens drei vergleichbare Referenzen
Zu den genannten Referenzen sind jeweils Name der Referenz, Referenznehmer, Referenzgeber, Branche, Gebäudeart, Gebäudegröße, Ansprechpartner des Referenzgebers, Vertragslaufzeit, Auftragswert, Rolle des Unternehmers, Beschreibung der erbrachten Leistungen (max. eine DIN A4-Seite) anzugeben
2. Qualitätsmanagement - Zertifizierung
3. Umweltmanagementsystem - Zertifizierung
4. Anzahl festangestellter Fachkräfte bzw. qualifizierter Mitarbeiter
5. Qualifikation und Erfahrungen Objektleitung
1. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn:
- die Unterhaltsreinigung, Grund- und Teppichreinigung durchgeführt wurde
- die Reinigungsfläche mind. 2.500 m² betrug
- der Auftragswert mind. 35.000,- Euro jährlich betrug und
- das Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr als 1 Jahr zurückliegt bzw. das noch laufende Referenzprojekt seit mindestens 6 Monaten läuft. Als Stichtag gilt das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung.
2. Nachweis über das Bestehen einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Qualitätsmanagementsysteme. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland, die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
3. Ein Nachweis über das Bestehen einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 14001, EMAS oder gleichwertiger Umweltmanagementsysteme. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland, die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
4. Angabe Anzahl der festangestellten Fachkräfte bzw. qualifizierten Mitarbeiter für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die im Bereich der Unterhaltsreinigung tätig waren.
5. Die mit der Objektleitung betrauten Personen müssen zumindest die berufliche Qualifikation eines Gesellen/einer Gesellin im Gebäudereiniger Handwerk oder eine gleichwertige andere Ausbildung haben (der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter) und müssen zumindest ähnliche Referenzobjekte erfolgreich betreut haben. Die entsprechenden Nachweise sind beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mai 2026
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen:
- Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Teppich-, Linoleum-Grundreinigung, Parkettboden-Pflege
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum Meisterbetrieb, Tarifvertrag, Mitgliedschaft bei der Innung der Gebäudereinigung anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt:
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralsregisters anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbregister nach § 6 Abs. 1 WRegG einholen.
- Aufgrund der Komplexität des Projektes und der räumlichen Begebenheiten empfiehlt die Auftraggeberin dringend, von der Möglichkeit einer Ortsbesichtigung Gebrauch zu machen. Die Vergabestelle bereitet alle Termine separat mit einzelnen Bietern unter Einhaltung der gegebenen hygienischen Maßnahmen vor. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist zu tragen.
Bei der Objektbesichtigung ist die Geheimhaltungserklärung zu unterschreiben.
Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung über die E-Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ bis zum 15.06.2022. Einzelne Termine für die Objektbesichtigung finden voraussichtlich am 16.06.2022, 17.06.2022 und 20.06.2022 statt.
Die Teilnahme wird im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRPK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).