Generalplanerleistungen zur Errichtung von 4 temporären Schulergänzungsbauten für je 150 Schüler in modularer Bauweise auf 3 Grundstücken Referenznummer der Bekanntmachung: LOG_DEF_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen zur Errichtung von 4 temporären Schulergänzungsbauten für je 150 Schüler in modularer Bauweise auf 3 Grundstücken
Zur langfristigen Sicherung der Schulplatzversorgung und der im Bezirk Pankow gestiegenen Schülerzahlen, verbunden mit der schulrechtlichen Verantwortung der Bezirke, ist der Bau von vier temporären Modularen Schulergänzungsbauten an drei Standorten bereits bestehender Bildungseinrichtungen im Bezirk Pankow notwendig:
- LOG D - Grundschule am Hamburger Platz
- LOG E - Grundschule im Moselviertel
- LOG F - Jeanne-Barez-Grundschule (Doppelstandort)
Berlin Pankow
Es wurden Generalplanungsleistungen zum Bau von vier temporären Modularen-Schulergänzungsbauten zur Ergänzung bestehender Bildungseinrichtungen vergeben. Die vier temporären Modul-Schulergänzungsbauten werden an drei Standorte im Bezirk Berlin-Pankow errichtet:
LOG D - Grundschule am Hamburger Platz: Gustav-Adolf-Straße 21, 13086 Berlin
LOG E - Grundschule im Moselviertel: Brodenbacher Weg 31, 13088 Berlin
LOG F - Jeanne-Barez-Grundschule: Berliner Straße 19, 13088 Berlin
Je Standort D und E wird ein temporärer Modul-Schulergänzungsbau mit einer Kapazität für 150 Schüler inklusive Freianlage errichtet, am Standort F zwei Modul-Ergänzungsbauten.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung für:
1. Gebäude und/oder Innenräume, Leistungsphasen 3-4 und 6-9 gem. §§ 33 ff. HOAI,
2. Freianlagen, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 38 ff. HOAI,
3. Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3-4 gem. §§ 49 ff. HOAI,
4. Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 HOAI
sowie Beratungs- und sonstige Leistungen:
1) Bau- und Raumakustische Beratung (LP 3-4 und Untersuchungen z.B. für die Lärmminderung in Fluren und in einer Musterklasse), einschließlich eines Schallschutznachweises für die geplante Bauweise
2) Erstellen eines Energiekonzeptes und des EnEV-Nachweis für die Baumaßnahme
3) Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO-Schriftenreihe Nr. 17 (Grundleistungen) sowie Erstellen von Feuerwehrplänen, Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B, C).
Die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele des AG sind durch die in diesem Vertrag definierten Zielvorstellungen des AG hinreichend definiert, so dass eine Zielfindungsphase im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB entfällt.
Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Betrieb des Schulhauptgebäudes durchgeführt.
Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf [Betrag gelöscht] EUR insgesamt, aufgeteilt auf:
LOG D: [Betrag gelöscht] EUR
LOG E: [Betrag gelöscht] EUR
LOG F: [Betrag gelöscht] EUR
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die erste Stufe der Beauftragung ist die Leistungsstufe 2 (Leistungsphase 3 bis 5) gem. ABau IV 4201.H einschließlich zu erbringender besonderer Leistungen für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung TGA sowie Beratungsleistungen. Die weiteren Stufen der Beauftragung sind die Leistungsstufen 3 (Leistungsphasen 6 und 7 gem. § 34 HOAI), 4 (Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI) und 5 (Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI). Die Beauftragung der Leistungen für die weiteren Fachplanungen erfolgt sinngemäß entsprechend vorab dargestellter Aufteilung.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere, besondere Leistungen zu übernehmen. Diese können z.B. die folgenden Leistungen umfassen:
- Architektenleistungen Gebäude: zu LP 3: Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Erstellen der EVU (erweiterte Vorplanungsunterlage nach § 24 LHO), Erarbeiten signifikanter Leitdetails. Zu LP 4: Ausweisung der Abstandsflächen. Zu LP 5: Erstellen der Möblierungspläne einschl. Platznachweis für alle Nutzungsflächen nach Vorgabe des Ausstattungskataloges des AG einschl. dem Erstellen einer zusammenfassenden Ausstattungsliste, Lage- und höhenmäßiger Trassenplan zur Koordinierung der erforderlichen Leitungen der Haustechnik, Prüfung und Freigabe der Werkplanung des Modulherstellers auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung, Planung der Schließanlage und der Beschilderung nach AMOK-Richtlinie für das Schulgebäude, die Sporthalle und den Schulhof, Zusammenfassung der Ergebnisse der Leistungsstufe 2 (LP3-LP5) mit Darstellung der Soll/ Ist – Anforderungen und Projektziele zur abschließenden Erfolgskontrolle der Leistungsstufe. Zu LP 7: Zusammenfassung der Ergebnisse der Leistungsstufe 3(LP6+LP7) mit Darstellung der Soll/ Ist – Anforderungen und Projektziele zur abschließenden Erfolgskontrolle der Leistungsstufe 3. Zu LP 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen während der Bauausführung, Monatliche Zuarbeit zum Berichtswesen über den Baufortschritt incl. Fotodokumentation (Bedarfsposition - wird zur optionalen Beauftragung angeboten) und abschließende Zusammenfassung zum Schlussbericht. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
- Technische Ausrüstung: zu LP 3: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis je 1 Standort. Zu LP 8: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen in Form eines Betriebshandbuches der Anlagengruppen 1 bis 8 für das Schulgebäude, Erstellen von digitalen Revisionsplänen für die Anlagengruppen 1 bis 8 für das Schulgebäude, die Sporthalle und die Außenanlagen. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung inner-halb der Verjährungsfrist.
- Tragwerksplanung: zu LP 5: Prüfung und Freigabe der Werkplanung des Modulherstellers, Prüfen der Schlitz , Durchbruchs- und Montagepläne auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben. Zu LP 8: Ingenieurtechnische Kontrollen der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen und Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten.
- Freianlagen: Zu LP 4: Vorbereiten und Stellen der erforderlichen Anträge für notwendige Rodungs- und Baumfällarbeiten (inkl. Erfassung und Bewertung des betroffenen Baumbestandes sowie Ermittlung der erforderlichen Ersatzpflanzungen bzw. –zahlungen gemäß Baumschutzverordnung Berlin. Zu LP 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation in Form von Planunterlagen, Fotodokumentationen und Baum- und Gehölzbestandslisten. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Wesentliche Voraussetzungen für die Beauftragung von Leistungen der Leistungsphase 3 und der folgenden Leistungsphasen oder Teilen hiervon ist die vertragliche Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]