Reparatur- und Wartungsarbeiten im Futurium Referenznummer der Bekanntmachung: 22020126
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reparatur- und Wartungsarbeiten im Futurium
Rahmenvereinbarung für die fortlaufende Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten im Futurium Lab und in der Dauerausstellung
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Allgemeiner Leistungsgegenstand
1. Wartung
2. Reparaturen
3. Projektkoordination
Weitere Leistungen
Fortlaufende Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten
siehe Vergabeunterlagen der Veröffentlichung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufhebung des Vergabeverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YF7RPJT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2284990
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber / Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präklutiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.