Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2022/021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Anfertigung von Steuerklärungen und Steuerberatungsleistungen
Berlin
Anfertigung von Steuerklärungen & elektronische Übermittlung der Steuererklärungen zur Köperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie der Steuer- und E-Bilanzen und der Berechnung der latenten Steuern im Rahmen des Konzern- und Jahresabschlusses von Vivantes mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Vivantes Ambulantes Schulterzentrum; weitere Steuerberatungsleistungen
Der Auftraggeberin steht eine einmalige Verlängerungsoption über 12 Monate zu.
- Das Zuschlagskriterium Gesamtvergütung mit einer Gewichtung von 60% ist in die Subkriterien Pauschalhonorar und Stundensatz mit einer jeweiligen Gewichtung von 50%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RPUG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).