Planungsleistungen Goldshöfe (Jagstseite) - Bahnsteige J1 und J2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57741
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Goldshöfe (Jagstseite) - Bahnsteige J1 und J2
Planungsleistungen Goldshöfe (Jagstseite) - Bahnsteige J1 und J2
Planungsleistungen (BIM-Methodik) Goldshöfe (Jagstseite) - Bahnsteige J1und J2
Leistungsphase 5/6/7
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb zulässig gem. § 13 Abs. 2 SektVO. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb wurde das Vorhaben aufgehoben, weil kein Teilnehmer zur Angebotsphase zugelassen werden konnte. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden nicht grundlegend geändert und daher kann der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Goldshöfe (Jagstseite) - Bahnsteige J1 und J2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.