Delmetal-Kaserne Delmenhorst, Offene Bauweise 3. BA, Kanalbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V0295/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://performanord.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Delmetal-Kaserne Delmenhorst, Offene Bauweise 3. BA, Kanalbauarbeiten
Kanalbauarbeiten
Delmenhorst
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation auf der Liegenschaft der "Delmetal-Kaserne Delmenhorst".
Die Sanierungsmaßnahmen sind in offener Bauweise auszuführen. Das vorhandene Kanalnetz im vorliegenden Sanierungsabschnitt bleibt bis auf einige Ausnahmen in seiner Struktur erhalten.
Hauptmassen offene Sanierung:
Erneuerung von Kanälen (DN 150 bis DN 400) ca. 660 m
Erneuerung von Kanälen (DN 500 bis DN 600) ca. 160 m
Erneuerung von Anschlussleitungen ca. 460 m
Erneuerung Muldenrinnen (Betonpflaster) ca. 1.300 m
Punktuelle Reparaturmaßnahmen (Kopfloch) ca. 25 Stück
Erneuerung-Neubau Schächte ca. 12 Stück
Auswahlkriterien:
Güteschutz Kanalbau AK 2
Güteschutz Kanalbau R, I, D nach RAL-GZ 961 oder gleichwertig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung). Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen.
Insbesondere werden gefordert nach § 6a EU VOB/A:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A
2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019
vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f
EU VOB/A 2019.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters
beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit
das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines
Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose
Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft
ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4
vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der es Kraft
Tarifbindung angehört, vorzulegen. Die Bescheinigung enthält
mindestens die Zahl der zurzeit gemeldeten AN-innen und AN
und gibt Auskünfte darüber, ob den Zahlungsverpflichtungen
nachgekommen wurde. Ausländische Unternehmen haben
einen vergleichbaren Nachweis zu bringen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizubringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Evtl.
geforderter Nachweis einer Registereintragung gemäß § 6d EU
VOB/A 2019.
Vergabestelle: Nachweise über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019)
Mindeststandard: Mindestumsatz 2 Mio. EUR in jedem
Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A
2019)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte,
sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder
öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und
Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 10 Arbeitskräfte in
jedem Jahr
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden
sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit
ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
sind für den Nachunternehmer Erklärungen des
Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/
A 2019
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom
Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare
Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische
Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss
des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen,
wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht
erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb
ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach
Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der
Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im
eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den
NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation
oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den
Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die
Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden
benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff.
III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2
(dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Güteschutz Kanalbau AK 2
Güteschutz Kanalbau S, R, I, D nach RAL-GZ 961 oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien BremenVergabemanagementTheodor-Heuss-Allee 1428215 Bremen
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rügeempfänger ist ausschließlich der unter I.1) genannte Auftraggeber.
Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutschland verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB
2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B)
gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB
2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.