Gebäudeautomation, CCM 2421, RVH Referenznummer der Bekanntmachung: AB 33/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, CCM 2421, RVH
Das Rudolf-Virchow-Haus (RVH) ist das Hauptgebäude der denkmalgeschützten Anlage des Pathologischen Institutes der Charité im Nordwesten des Charité Campus Mitte. Die Anlage besteht aus dem Hauptgebäude (RVH), dem Sektionshaus
(SH) und dem Medizinhistorischen Museum (BMM).
Hier sollen Sanierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt werden. Es entstehen Laborräume
ohne Abhangdecken.
Zur Automatisierung der Anlagen ist der Einsatz eines Mess -, Steuer-, Regelsystems in DDC-Technik vorgesehen. Die Automation umfasst die klassischen Funktionen Regeln, Steuern, Überwachen und Optimieren. Das Konzept sieht je Schaltanlage eine standalone-fähige DDC-Unterstation vor. Die Schaltanlagen und Automationsstationen sind
wie folgt aufgeteilt:
1. ISP 205 RLT / San Ebene 06, 06.001
2. ISP 206 RLT / Hzg / Kae / San Ebene 03, Flur (Schrank)
3. ISP 207 Hzg / Kae/ San Ebene K01, VE-Wasseranlage.
Die Gebäudeautomation wird auf eine bestehende zentrale GLT der Charité aufgeschaltet.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation, CCM 2421, RVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]