Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/ zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 117-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/ zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin
Es handelt sich um ein Investorenverfahren zur Errichtung/ zum Umbau eines Gebäudes (Dienstliegenschaft) auf bietereigenem Grund mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin. In dem Gebäude soll zukünftig die Bundespolizeidirektion Offenburg untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
77652 Offenburg
Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die funktionalen Merkmale die an das Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, ist in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben.
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Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung:
Lage:
- Stadtbereich 77652 Offenburg
- Fußläufige Entfernung zum Bahnhof Offenburg
- Verkehrsanbindung zentral
- Entfernung ÖPNV max. 200-600 m
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Der Bahnhof Offenburg ist als bedeutender Fernverkehrshalt für polizeiliche Interventionsmaßnahmen im Rheintal vorzusehen. Um polizeiliches Einschreiten auf Anforderung der DB AG bei einem ICE-Halt unter fünf Minuten gewährleisten zu können, ist folglich ein enger Suchradius rund um den Bahnhof Offenburg für eine neue Liegenschaft notwendig. Da die Bundespolizeiinspektion Offenburg kein separates Bundespolizeirevier direkt im Bahnhof vorhält, ist ein Erreichen des Bahnhofs Offenburg von einer Bundespolizeiwache am neuen Inspektionssitz sowohl für Fahrzeug als auch für Fußstreifen innerhalb von fünf Minuten (wie bisher) aus polizeitaktischen Gründen erforderlich.
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Raumbedarfsdeckung
Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere den Anlagen 3, 3a-c und 4 des Mietvertrages (Anhang I) zu entnehmen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist 100 % der Mietpreis (Wertungssumme).
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Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Grundmiete (Spalte "C") und des jährlichen Zuschlag Sonderbau (Spalte "E") gemäß der Anlage 2 - Aufschlüsselung des Mietpreispreisangebotes zum Mietvertrag gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/ zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin
Ort: 77743 Neuried
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Außer die folgende Anlage des Mietvertrages, die zum Schutz der Vertraulichkeit erst mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt:
- Anlage 3 Raumbuch
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2. Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) oder per e-mail an [gelöscht] einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 06.07.2021, 12:00 Uhr eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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3. Übermittlung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist abzugeben. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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4. Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen
(Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber / Bieter unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform anhand des Formblattes „Frage-Antwort“ (liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei) darauf hinzuweisen.
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6. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
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7. Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anhang VI) wird verwiesen.
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8. Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bieters Anwendung.
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9. Diese Vergabeunterlagen sind vom Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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10. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.